Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2117
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barsinghausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - Tragwerksplanung
Die Stadt Barsinghausen plant die Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums am Spalterhals. Dazu sind die Leistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 zu erbringen.
Planungsphase: Stadt Barsinghausen, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen, Ausführungsphase: Schulzentrum am Spalterhals, Am Spalterhals 12, 30890 Barsinghausen
Die Stadt Barsinghausen plant die Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums am Spalterhals. Am Standort sind das Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG, 5-zügig) sowie die Lisa-Tetzner-Oberschule (LTS, 3-zügig) unter einem Dach untergebracht. In Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulträger wurde bereits ein Raumprogramm entwickelt und abgestimmt sowie eine Vorplanung zur Umsetzung des Raumprogramms erarbeitet, auf deren Grundlage nun die weiteren Planungsleistungen vergeben werden sollen.
Folgende Büros sind architektonisch vorbefasst:
GÖDDE Architekten, Gifhorn
REMKE PARTNER INNENARCHITEKTEN mbB, Barsinghausen
Es gibt keine Vorbefassung zur Tragwerksplanung.
Jede Schule soll über einen eigenen Verwaltungsbereich sowie nur der jeweiligen Schule zuzuordnende Jahrgangscluster verfügen. Wie auch im Bestand sollen die Fachklassentrakte durch beide Schulen gemeinsam genutzt werden.
Das Schulzentrum setzt sich aus den folgenden Trakten zusammen: A-Trakt Klassen HAG, B-Trakt Verwaltung und Klassen HAG, C-Trakt Klassen HAG und Bibliothek HAG+LTS, D-Trakt Verwaltung und Klassen LTS, E-Trakt Aula und Musikräume HAG+LTS, F-Trakt Naturwissenschaften HAG+LTS, G-Trakt Kunst/Werken/Musik HAG+LTS, H-Trakt Bücherei und Freizeit HAG+LTS, 3 Sporthallen und 1 Mensagebäude.
Im Rahmen der zu planenden Hochbaumaßnahme sollen sowohl die Mensa als auch die Trakte A, B, C (ohne Bibliothek), D, E (ohne Aula), F (teilweise), G und H saniert sowie zwei Anbauten zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Raumprogramm erstellt werden. Bei den Planungen sind alle Belange hinsichtlich Brandschutz, Inklusion, Ganztagsanspruch und moderne Unterrichtsformen zu berücksichtigen.
Die Bruttogeschossflächen teilen sich in etwa wie folgt auf: Sanierung ca. 21.000 m², Neubau ca. 4.000 m². Die Neubauten sollen die Anforderungen an den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhaus 40 erfüllen. Die Mensa als einziger Trakt, der in der Vergangenheit noch keine energetische Sanierung erfahren hat, ist so herzurichten, dass sie mindestens die Anforderungen an den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt.
Da die Bauphase im laufenden Betrieb stattfinden wird, stellt der AG besondere Ansprüche an die Koordination aller Beteiligten und die Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer - sowohl vor als auch während der Bauphase um eine möglichst hohe Akteptanz der hinzunehmenden Einschränkungen für die Bauzeit zu erreichen und das Projekt zu einem für alle zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Wertung je Referenzprojekt Erreichbare Punkt-zahl:
Vergleichbarkeit: Max. 20 Pkt.
Hinsichtlich der Aufgabenstellung Max. 5 Pkt.
- Schulzentrum/Bildungsstätte, Sanierung/Umbau bei laufendem Betrieb 5
- Schulzentrum/Bildungsstätte, Sanierung/Umbau 4
- Schulzentrum/Bildungsstätte, Neubau 3
- Sonstige Objekte der angegebenen Art, Sanierung/Umbau 2
- Sonstige Objekte der angegebenen Art, Neubau 1
- Sonstige 0
Hinsichtlich des Auftraggebers Max. 5 Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber: Bund/Land/Kommune 5
- Sonstiger öffentl. Auftraggeber: Sparkasse, Stiftung, etc. 3
- Privater Auftraggeber 0
Hinsichtlich BGF-Kennwerten (Zielgröße: 25.000 m²) Max. 5 Pkt.
- Abweichung von Zielgröße bis 10% 5
- Abweichung von Zielgröße bis 20% 4
- Abweichung von Zielgröße bis 30% 3
- Abweichung von Zielgröße bis 40% 2
- Abweichung von Zielgröße über 40% 1
- Keine Angabe der BGF 0
Hinsichtlich Kostenfeststellung (Zielgröße: 28,4 Mio. Netto, KG 300/400) Max. 5 Pkt.
- Abweichung von Zielgröße bis 10% 5
- Abweichung von Zielgröße bis 20% 4
- Abweichung von Zielgröße bis 30% 3
- Abweichung von Zielgröße bis 40% 2
- Abweichung von Zielgröße über 40% 1
- Keine Angabe der Baukosten 0
Leistungen des Bewerbers: Max. 8 Pkt.
Bearbeitete Leistungsphasen Max. 4 Pkt.
- Leistungsphasen 1-6 4
- Leistungsphase 1 oder 2 fehlt (Leistungsphasen 3-6 bearbeitet) 3
- Leistungsphasen 3-6 2
Abgerechnete Honorarzone Max. 4 Pkt.
- Honorarzone IV oder V 4
- Honorarzone III 3
- Honorarzone II 2
- Honorarzone I 1
Maximale Punktzahl je Referenz 28 Pkt.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-6
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "221118_2117_Honorar_HOAI_TWP" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Beratenden Ingenieurs gefordert.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Kenntnisnahme, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt notwendig.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und min. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 3-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-Zahl der in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Tragwerksplanung
Der/die Projektleiter/in Tragwerksplanung hat mindestens ein abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen Fachrichtung Tragwerksplanung und
- min. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung
Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) und
- Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Tragwerksplanung
- oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) hat.
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat exakt 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen. (Das Einreichen von mehr als 2 Referenzprojekten führt zum Ausschluss!)
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ein Referenzprojekt muss mindestens die Leistungsphasen 3-6 umfassen.
Es erfolgt eine Bewertung der Referenzprojekte. Hinweise zur Referenzbewertung unter II.2.9 des Bekanntmachungstextes.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Beratenden Ingenieurs gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6H5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.