Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
317-22-81 Lüftungsanlagen
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
Lüftungsanlagen (Februar 2023 – Mai 2024) Komplette Neuerrichtung der Lüftungsinstallation zur Versorgung eines Hortes mit 4 Gruppenräumen, Imbissbereich, Sanitär-, Verwaltungs- und sonstigen Nebenräumen. Es ist ein Werkraum mit Geräteraum und Fahrradwerkstatt angegliedert. Der Großteil der Lüftungsinstallation erfolgt als Sichtinstallation. Zusätzlich im Bestandsgebäude Errichtung einer Lüftungsanlage zur Versorgung von Klassenräumen, Neben- und Lagerräumen, sowie eines Mensabereiches mit Sanitär- und Nebenräumen. Errichtung einer getrennten Lüftungsanlage für eine Fertigungsküche. Großteil der Installation der Lüftungsleitungen auf dem Dach und als Sichtinstallation.
1x Lüftungsgerät (11.500 m³/h), 1x Lüftungsgerät (8.500 m³/h), 1x Außenluftbox, 1x Dachventilator, Luftkanal (ca. 920 m²), Wickelfalzrohr (ca. 500m), Wickelfalzrohr fettdicht (ca.35m) Volumenstromregler (ca.80), Schalldämpfer (ca. 90), Brandschutzklappen (ca. 45), Luftauslässe (ca. 230)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.