Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 198
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik)
Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) für die Sanierung des Freibades Fürstenau
Freibad Fürstenau Wegemühle 4 49584 Fürstenau
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Sanierung des von ihr betriebenen Freibades in Fürstenau.
Das Freibad besteht aus drei separaten Becken, einem Schwimmerbecken (460 qm Wasserfläche), einem Nichtschwimmerbecken (280 qm Wasserfläche) und einem Kleinkinderbecken. Die Beckenbauwerke aus Beton sind abgängig und die Wasseraufbereitung / das Durchströmungssystem entspricht nicht den aktuellen Vorschriften. Im Bereich der Badewassertechnik wurden 2010 Teilbereiche erneuert. Die bestehende Technik ist auf die Komptabilität mit einem Durchströmungssystem zu überprüfen.
Die Gebäude befinden sich teilweise noch im Ursprungszustand aus den 1950er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Das Technikgebäude weist Risse auf und muss auf Standsicherheit überprüft werden.
Bei einer Sanierung sind die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Gebäudetechnik soll auf einen aktuellen Stand gebracht werden und die Räumlichkeiten sind insgesamt an heutige Anforderungen anzupassen.
Als Energieträger für die Beheizung der Becken wird aktuell Gas verwendet. Eine Reduzierung des Wärme- und Energiebedarfes ist geplant. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem
? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
? die Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI 2021,
? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 (ohne Badewassertechnik),
? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 und
? SiGeKo-Leistungen.
Die Planungsleistungen für die Badewassertechnik werden in einem separaten Verfahren vergeben.
Für die Baumaßnahme sollen Fördergelder über verschiedene Förderprogramme beantragt werden. Die Fristen und Vorgaben aus den Förderbescheiden sind zwingend einzuhalten. Die Beantragung der Fördermittel läuft in Abstimmung mit dem AN.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen:
Zunächst wird die Stufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Dabei ist das gesamte Freibadgelände inkl. Sozialtrakt zu betrachten und beplanen.
Bei positivem Förderbescheid erfolgt die Weiterbeauftragung des AN für Stufe 2 (LPH 4-9). Bei
negativem Förderbescheid behält sich der AG vor, die Leistungen gar nicht abzurufen bzw. innerhalb
eines Zeitraumes von 5 Jahren die weiteren Stufen zu beauftragen.
Für die 2. Stufe behält der AG sich vor, Bauabschnitte einzurichten und diese jeweils stufenweise zu
beauftragen (siehe Anlage - mögliche Bauabschnitte).
Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG
sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der
Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Tabelle "01 - Teilnahmewettbewerb - Bewertung der Teilnahmeanträge" in den Teilnahmeunterlagen --> Ordner "Sonstiges".
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht.
Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG
sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der
Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen, ggf. ergänzt um die Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderten Summen (min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden) erhöht werden kann
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- / Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis.
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" die Vordrucke "Referenzblatt Objektplanung", "Referenzblatt Objektplanung - Beckenbauwerk" und "Referenzblatt Technische Gebäudeausrüstung".
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe eignen sollte.
§ 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens XX.XX.XXXX ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDQC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland