BIM im untertägigen Kontrollbereich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM im untertägigen Kontrollbereich
Die BGE – Betriebsstelle Konrad 1- schreibt hiermit die Koordination der Einrichtungen des untertägigen Kontrollbereichs mit der BIM-Methode aus. Die maßgeblichen Anwendungsfälle sind:
- Koordination der Fachgewerke
- Visualisierungen
- 4D-Simulation
- VR und AR Umgebungen
Dabei sind noch nicht digital erfasste Grubenräume zu modellieren und mit den bereits in 3D-vorliegenden Grubenraummodellen zu vereinheitlichen. Alle geplanten Einrichtungen (Anlagen, Systeme, Komponenten) der Grubenräume sind im Rahmen der Modellkoordination aufzunehmen, etwaige Nachmodellierungen vorzunehmen und in das Koordinationsmodell zu integrieren. Darauf aufbauend sind Mikrokollisionsprüfungen jeder Einrichtung sowie Makrokollisionsprüfungen der Einrichtungen zueinander durchzuführen. Durch 4D-Simulationen sollen Bau- und Herrichtungsabläufe der Errichtungsphase aber auch Betriebs- und Prozessabläufe der Einlagerungsphase des Endlagers in den Grubenräumen als gerenderte Videosequenzen aber auch interaktiv in VR (Virtual-Reality) und AR (Augmented Reality) dargestellt werden. Iterativ sind festgestellte Kollisionen im Rahmen eines Kollisionsmanagements (Problemlösungskonzept) in einem Common Data Environment (virtueller Projektraum) mit den BGE Einrichtungsplanern und Unterauftragnehmern gemeinsam aufzulösen. Auch sind noch nicht geplante Bereiche und Einrichtungen voreilend und innovativ zu modellieren. Des Weiteren sollen zur Veranschaulichung und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fotorealistische Renderings erstellt werden.
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Die BGE – Betriebsstelle Konrad 1- schreibt hiermit die Koordination der Einrichtungen des untertägigen Kontrollbereichs mit der BIM-Methode aus. Die maßgeblichen Anwendungsfälle sind:
- Koordination der Fachgewerke
- Visualisierungen
- 4D-Simulation
- VR und AR Umgebungen
Dabei sind noch nicht digital erfasste Grubenräume zu modellieren und mit den bereits in 3D-vorliegenden Grubenraummodellen zu vereinheitlichen. Alle geplanten Einrichtungen (Anlagen, Systeme, Komponenten) der Grubenräume sind im Rahmen der Modellkoordination aufzunehmen, etwaige Nachmodellierungen vorzunehmen und in das Koordinationsmodell zu integrieren. Darauf aufbauend sind Mikrokollisionsprüfungen jeder Einrichtung sowie Makrokollisionsprüfungen der Einrichtungen zueinander durchzuführen. Durch 4D-Simulationen sollen Bau- und Herrichtungsabläufe der Errichtungsphase aber auch Betriebs- und Prozessabläufe der Einlagerungsphase des Endlagers in den Grubenräumen als gerenderte Videosequenzen aber auch interaktiv in VR (Virtual-Reality) und AR (Augmented Reality) dargestellt werden. Iterativ sind festgestellte Kollisionen im Rahmen eines Kollisionsmanagements (Problemlösungskonzept) in einem Common Data Environment (virtueller Projektraum) mit den BGE Einrichtungsplanern und Unterauftragnehmern gemeinsam aufzulösen. Auch sind noch nicht geplante Bereiche und Einrichtungen voreilend und innovativ zu modellieren. Des Weiteren sollen zur Veranschaulichung und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fotorealistische Renderings erstellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM im untertägigen Kontrollbereich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 4 / 4 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.