Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Landkreis Emsland
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbgundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung Landschaftsrahmenplan Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland beabsichtigt die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes aus dem Jahr 2001.
Landkreis Emsland
Die vergabegegenständliche Leistung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Emsland umfasst die Grundleistungen gemäß der Anlage 6 zu § 25 Abs. 2 HOAI sowie den erforderlichen besonderen Leistungen im Zusammenhang mit örtlichen Bestandserfassungen, ergänzenden Zielkonzepten und der Begleitung im Verfahren.
Im Einzelnen sind folgende Leistungsteile zu erbringen:
Grundleistungen des Landschaftsrahmenplanes in den Leistungsphasen 1-4 gemäß § 25 HOAI sowie insbesondere nachfolgende besondere Leistungen:
— Biotoptypenkartierung (Detailkartierung), teilweise optional;
— Faunistische Kartierungen an ausgewählten Standorten (z. B. Brutvögel) , optional;
— Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene;
— Verfahrensbegleitung;
— Umweltbericht.
Der Auftrag sieht optionale Leistungen der ergänzenden örtlichen Kartierung sowie faunistischer Kartierungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben mit ihrem Angebot einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.11.2022 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
1.) Der Bieter hat zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot einen Nachweis vorzulegen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
2.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu einen Gesamtumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu den anteiligen Jahresumsätzen für mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Landschaftsplanung im Sinne des Teil 2, Abschnitt 2 der HOAI 2021.
Zu 1) Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, sowie 1.000.000 für Sachschäden und Vermögensschäden. Als Nachweis ist eine gültige Versicherungspolice oder eine Versicherungsbestätigung, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist, dem Angebot beizufügen. Alternativ kann sich der Bieter verpflichten, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherungsdeckung für die Vertragsdauer inklusive Gewährleistungszeit abzuschließen. Dies erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung auf Formblatt des Auftraggebers sowie Vorlage einer Bestätigung des Versicherers (im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist.
Zu 2) Jährlicher Mindestumsatz in Höhe von 500.000,- EUR im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021. Nachweis durch Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers, das mit dem Angebot abzugeben ist.
Zu 3) Im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 jährlicher Mindestumsatz aus Leistungen der Landschaftsplanung im Sinne des Teil 2, Abschnitt 2 der HOAI in Höhe von 300.000,- EUR. Nachweis durch Eigenerklärung auf Formblatt des Auftraggebers, das mit dem Angebot einzureichen ist.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Qualifikation und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Planungsleistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
1) Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen der Landschaftsplanung im Sinne des Teils 2, Abschnitt 2 der HOAI. Hierzu sind mit dem Angebot in dem Bieterbogen Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Wege der Eigenerklärung darzustellen.
2) Darüber hinaus müssen die Bieter über ausreichende fachliche Kompetenz und Erfahrung verfügen. Der Bieter hat mit seinem Angebot Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen.
Zu 1) Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Mindestens zwei der referenzierten Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits abgeschlossen sein.
Zu 2) Sowohl der vorgesehene Projektleiter als auch stellvertretende Projektleiter müssen über einen Hochschulabschluss im Bereich Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Landschaftsökologie oder vergleichbar und jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich vergleichbarer Leistungen (Leistungen der Landschaftsplanung im Sinne des Teils 2, Abschnitt 2 der HOAI) nach Abschluss des Studiums verfügen (nicht notwendig als zusammenhängender Zeitraum). Die Bieter haben daher in dem mit dem Angebot einzureichenden Bieterbogen Angaben zum Akademischen Grad sowie zur Berufserfahrung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters zu machen und mit dem Angebot die im Bieterbogen benannten Nachweise einzureichen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Anforderungen an den Projektleiter und den Stellvertretenden Projektleiter müssen aber in der Person erfüllt sein.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite abrufbaren Vergabeunterlagen ersichtlich
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, vgl. § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport-ELVIS“, vgl. Abschnitt I.3). Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen und/oder Rügen erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).