Edelstahlarbeiten und Folienauskleidung Referenznummer der Bekanntmachung: LV-17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goesf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Edelstahlarbeiten und Folienauskleidung
Die Stadt Göttingen beabsichtigt das bestehende, denkmalgeschützte Freibad am Brauweg zu sanieren und attraktiveren.
Sämtliche Becken sollen grundlegend überarbeitet werden.
Dies beinhaltet den Rückbau sämtlicher Pflasterflächen Außenbereich, die Entfernung aller Überlaufrinnen, die Entfernung der Folienauskleidung, Abbruch der Beckenköpfe. Die Badewassertechnik ist weitestgehend zu erneuern und in Teilen zu überarbeiten. Alle Becken erhalten neue Edelstahlrinnen und eine neue Folienauskleidung. Das Nichtschwimmerbecken West wird zum Kinderbecken umgebaut. Die Durchschreitebecken werden abgebrochen und durch barrierefreie Durchschreitemulden ersetzt. Die gesamte Badewassertechnik wird erneuert und eine neue Regenentwässerungsleitung verlegt. Die bestehende Großrutsche, sowie der historische Sprungturm sind zu erhalten und während der Baumaßnahme zu schützen. Das bestehende Kinderbecken wird in Teilen abgebrochen und zu einem Trockenspielplatz umgestaltet. Nach Fertigstellung der Becken werden die Pflasterflächen mit neuen Belägen versehen und die Übergänge zur höherliegenden Liegewiese landschaftsplanerisch überarbeitet. Die Uferbereiche der Leine werden auf beiden Seiten geöffnet und in den Badebetrieb als Naturerlebnisraum mit eingebunden. Die beiden Leineufer mit einer neuen Spiel-Hängebrücke verbunden. Parallel dazu wird das Eingangsgebäude denkmalgerecht saniert. Die Abläufe der beiden getrennten Bauvorhaben sind miteinander dergestalt zu koordinieren, dass keine Behinderungen entstehen.
Gesamtfläche Freibad: 17.574 m²
Wasserflächen: 2.367,04 m²
Pflanzungen und Hecken: 370 m²
Trockenspielplatz: 200 m²
Rasenflächen/Liegewiesen: 10.600 m²
Rechtsseitige Leinewiese: 3.600m²
Befestigte Flächen: 3.650m²
Die Baustellenzufahrt soll von Norden über den Brauweg, den mittleren Zufahrtsweg und das Rondell angefahren. Parkmöglichkeiten sind vor dem Westflügel des Eingangsgebäudes. Anzulegen Das Baufeld wird in östlicher Richtung über den bestehenden Radweg erreicht hier erfolgt eine Abtrennung mit einem Bauzaun. Ein gesichertes Einfahrtstor mit Zugangskotrolle grenzt das Baufeld ein. Um das Baufeld ist eine im Gegenverkehr befahrbare Baustraße und ein befestigter Wendekreis herzustellen. Es gibt nur begrenzte Lagerflächen auf dem Gelände. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es werden 4 Sanitärcontainer und 3 Bürocontainer gestellt. Ein Wachcontainer und Schranke zur Sicherung des Geländes sind vorhanden. Es kann ein vom Bauherrn gestellter abschließbarer Lagercontainer auf dem Gelände genutzt werden.
Das südlich der Leine gelegene Grundstück wird vom Sandweg aus erreicht und steht nur für die Arbeiten zum Errichten der Spielbrücke zur Verfügung. Die bestehende Brücke ist nicht befahrbar.
Die ausgeräumten und in Teilen zurückgebauten Stahlbetonbeckenkörper des Schwimmer- Springer- und Nichtschwimmerbecken Ost erhalten neue, auf die eingekürzte Beckenwand aufgesetzte Edelstahl-Überlaufrinnen mit Einstiegsleiternischen. Das Schwimmerbecken erhält eine neue feste Einstiegstreppe in einer neu angebauten massiven Treppennische.
Im Anschluß an die neuen Überlaufrinnen werden die Boden- und Wandflächen der Becken mit PVC- Folie ausgekleidet. Die Folien werden über ein Anschlussprofil dicht an die Überlaufinnen angeschlossen. Da im Bereich der Sprunggrube je nach Wasserstand der Leine mit drückendem Wasser zu rechnen ist, soll zur Verkürzung der Wasserhaltungszeit die Sprunggrube während der Bauzeit mit Wasser gefüllt bleiben. Die Arbeiten erfolgen von einer die Grube überdeckenden Gerüstbrücke. Die Bestandsfolie soll nur in diesem Tiefbereich und den Schrägflächen der Grube im Becken verbleiben und wird mit der neuen Folie überdeckt.
Freibad Brauweg Brauweg 60 37073 Göttingen
Edelstahlarbeiten:
Nichtschwimmer:
-Beckenkopf mit Rinnenrostabdeckungen + Kunststoffanschlussprofil 78 lfdm
Schwimmer:
-Beckenkopf mit Rinnenrostabdeckungen + Kunststoffanschlussprofil 140 lfdm
-Beckeneinstiegsnischen 5 Stck
-Schwimmbadtreppe mit Treppenhandläufen 1 Stck
-Startsockel 16 Stck
-Leinenhalterungen + Schwimmbadleine für 8 Bahnen
- Sportausstattung
Springer:
-Beckenkopf mit Rinnenrostabdeckungen + Kunststoffanschlussprofil 126 lfdm
-Beckeneinstiegsnischen 4 Stck
-Schwimmbadtreppe mit Treppenhandläufen 1 Stck
-Leinenhalterungen + Schwimmbadleine für 2 Bahnen
Folienarbeiten
Schwimmer:
-Fugendichtungen 143 lfdm
-Oberflächenbehandlung 1285 qm
-Beckenauskleidungen Wandfläche 275 qm
-Beckenauskleidungen Bodenfläche 1010 qm
-Bahnmarkierungen 350 m
Springer:
-Fugendichtungen 126 lfdm
-Oberflächenbehandlung 1200 qm
-Beckenauskleidungen Wandfläche 210 qm
-Beckenauskleidungen Bodenfläche 920 qm
-Nichtschwimmer:
-Fugendichtungen 77 lfdm
-Oberflächenbehandlung 459 qm
-Beckenauskleidungen Wandfläche 77 qm
-Beckenauskleidungen Bodenfläche 382 qm
Schwallwasserbehälter Ost+West:
-Beckenauskleidungen Wandfläche 160 qm
-Beckenauskleidungen Bodenfläche 110 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Edelstahlarbeiten und Folienauskleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kressbronn
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWJ64LV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.