Adenstedt - Optische Inspektion des Schmutz- und Regenwassernetzes Referenznummer der Bekanntmachung: VergabePE1220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvp-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Adenstedt - Optische Inspektion des Schmutz- und Regenwassernetzes
Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, die Reinigung und optische Inspektion der Kanalnetze in den Ortschaften Adenstedt auszuschreiben.
Adenstedt
Die Leistung der optischen Inspektion ist im Zeitraum von 06.02.2023 bis 21.07.2023 zu erfüllen. Die Reinigung und optische Inspektion der Kanalisation in der Ortschaft Adenstedt belaufen sich auf:
- ca. 4.015 m SW-Hauptkanal DN 200 (ca. 125 Haltungen); Tiefenlage zwischen 1,5 und 2,5 m
und Haltungslängen von ca. 2,6 bis 72,9 m - ca. 125 SW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 1,4 bis 2,7 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 325 Grundstücken mit ca. 220 SW Hauskontrollschächten,
Anschlussleitungen sind vom Hauptkanal bzw. einem Hauskontrollschacht aus zu untersuchen. Sollte kein HR-Schacht vorhanden sein, ist die Leitung bis 2 m hinter die Grundstücksgrenze zu untersuchen.
- ca. 4.305 m RW-Hauptkanal DN 300-1000 (ca. 110 Haltungen); Tiefenlage zwischen 1,0 und
2,2 m und Haltungslängen von ca. 2,7 bis 104,2 m - ca. 115 RW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,8 bis 2,4 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 325 Grundstücken und ca. 380 Leitungen von
Straßenabläufen - ca. 7.030 m MW-Hauptkanal DN 150-900 (ca. 185 Haltungen); Tiefenlage zwischen 1,0 und
3,0 m und Haltungslängen von ca. 2,2 bis 117,8 m - ca. 190 MW-Hauptkanalschächte mit Tiefen von 0,9 bis 3,3 m
- öffentliche Anschlussleitungen auf ca. 325 Grundstücken mit ca. 220 MW Hauskontrollschächten,
Anschlussleitungen sind vom Hauptkanal bzw. einem Hauskontrollschacht aus zu untersuchen. Sollte kein HR-Schacht vorhanden sein, ist die Leitung bis 2 m hinter die Grundstücksgrenze zu untersuchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister
Eigenerklärung, dass:
-über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
-das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
-das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat;
-dass das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen vornimmt;
-Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie;
-Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
-Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behörde in Kopie);
-Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung;
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Technische Anforderungen Gestellung eines kombinierten Hochleistungsspül- und Saugwagens mit Wasserrückgewinnungstechnik und mit mind. 2 Mann Bedienungspersonal.
Die Fahrzeuge müssen mit einem Rückflussverhinderer und einem Belüfter ausgestattet sein.
Optische Inspektion der Schächte durch 3D-Kugelbildscanner mit visueller Aufnahme und Lieferung von optischen Daten als hemisphärische Kugelbilder, System Panoramo-SI®. Eine automatische Zustandskodierung erfolgt über den externen Dienstleister Firma Pallon AG, Zurück (Schweiz). Schachtinspektionen haben mittels Inspektionssystem Panoramo-SI® der IABK Helmut Hunger GmbH & Co.KG zu erfolgen. Andere Inspektionssysteme sind nicht zugelassen.
Optische Inspektion von Hauptkanälen mit 3D-Kugelbildscanner, mit vollsphärischer Bilderfassung, Blickwinkel 360 Grad vertikal x 360 Grad horizontal. Kamerasystem IBAK Panoramo®. Eine automatische Zustandskodierung erfolgt über den externen Dienstleister Firma Pallon AG, Zurück (Schweiz).
Optische Inspektion der Leitungen > DN 100 mit einer bogengängigen Farbradial TV-Kamera, lenkbare Schwenkkopfkamera, aufrechtes und lagerichtiges Bild, Zoom-Funktion und zuschaltbarem Ortungssender. Bei der Inspektion ist eine Rohrverlaufsmessung vorzunehmen und zu dokumentieren. Bei der Rohrverlaufsmessung sind die Koordinaten der Anschlussleitungen und Anschlusspunkte zu erfassen. Kamerasystem Orion L (Kieler Stäbchen) mit 3D-GeoSense® und Spülfunktion oder gleichwertig.
Personelle Anforderungen Das bei der Kanaluntersuchung verantwortlich eingesetzte Personal muss in der Lage sein, den baulichen Zustand der Abwasseranlagen sicher zu erfassen.
Es sind 2 Personen Bedienung, davon 1 ausgebildeter Techniker mit mindestens 3-jähriger Inspektionserfahrung und 1 Helfer einzusetzen. Das für die Bedienung der TV-Kamera sowie 3D-Kugelbildscanner (Schächte und Hauptkanal) zuständige Personal muss im Besitz des DWA-KI-Scheines sein.
Sämtliche entsprechende Fachkenntnisse müssen durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aktuell gehalten werden. Diese sollten nicht älter als 3 Jahre sein.
Die entsprechenden Nachweise sind bei der Angebotsabgabe beizufügen.
Ein Wechsel des benannten Inspekteurs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
Als Nachweis der Eignung des Unternehmens muss ein Nachweis der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Ausführungsbereich I und R erbracht werden.
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
-Beginn der Arbeiten 06.02.2023 oder früher
-Ende der Arbeiten 21.07.2023
-ca. 14.000 m Hauptkanal, ca. 700 St. Hausanschlüsse, ca. 400 Kontrollschächte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.