Neubau Schlammentwässerung Kläranlage Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abwasserbetriebe-weserbergland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schlammentwässerung Kläranlage Hameln
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (Verfahrens- und Maschinentechnik / ESMR-Technik)
Hameln
Die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR (ABW) sind für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und -reinigung im Stadtgebiet der Stadt Hameln (ca. 57.000 Einwohner) und der einleitenden Nachbargemeinde Flecken Aerzen, Flecken Coppenbrügge (4 Ortsteile) und der Gemeinde Emmerthal (2 Ortsteile) zuständig.Das Abwasser wird auf der 200.000 EW großen Kläranlage Hameln behandelt, welche im Durchschnittmit 150.000 EWG belastet ist. Der Abwassertransport erfolgt über ein rund 480 km langes Kanalnetz, 40 Abwasserpumpwerke, sowie zahlreiche Sonderbauwerke.
Für die Schlammbehandlung stehen derzeit 1 Vorklärbecken, 2 Siebbandpressen, 2 Faultürme mit jeweils 4000 m³ Fassungsvermögen, 2 Nacheindicker, 2 Kammerfilterpressen und 1 Filtratwasser-speicher zur Verfügung.Das erzeugte Klärgas wird hauptsächlich über 3 Blockheizkraftwerke zur Energieerzeugung genutzt und als Heizgas verwendet.
Um den rechtlichen Anforderungen der Klärschlamm-, der Dünge- und der Düngemittelverordnung gerecht zu werden und als Gesellschafter der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) sollder Klärschlamm künftig über eine geplante Monoverbrennungsanlage thermisch vorbehandelt werden. Die geforderte Phosphorrückgewinnung soll anschließend aus der Klärschlammasche erfolgen. Aktuell wird der Klärschlamm zu 100 % landwirtschaftlich verwertet.
Im Rahmen eines in 2017 erstellten Klärschlammentsorgungskonzeptes (PFI) wurden verschiedene Entwässerungsverfahren miteinander verglichen. Im Ergebnis waren Zentrifugen die optimalen Aggregate für die mech. Entwässerung, um mindestens einen TS-Gehalt von 24 % sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Gegebenheiten und aus wirtschaftlichen Gründen soll die vorhandene Schlammentwässerung erneuert werden. Dafür steht auf dem Gelände der KA ein freies Baufeld in unmittelbarer Nähe zu den Nacheindickern zur Verfügung und es wurde in dem Bereich 2021 eine neue Zuwegung zum Gelände für diesen Bereich geschaffen. Somit kann die vorhandene Schlammentwässerung bis zum Umschluss an die neue Anlage in Betrieb bleiben.
Die Fertigstellung der neuen Anlage ist für 2024 geplant und umfasst folgende Komponenten:Schlammentwässerungsgebäude, Verfahrens- und Maschinentechnik, EMSR-Technik, Dosieranlage für Flockungshilfsmittel, KS-Lager für mind. 5 Tage und eine Waagereinrichtung. Beim Bau des Gebäudes ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung zu berücksichtigen, sowie eine energieeffiziente Beheizung des Gebäudes (ggf. durch den Einsatz einer Wärmepumpe oder Wärmetauschern im Ablauf der Nachklärung oder im Bereich der Nacheindicker). Zur Sicherstellung der elektrischen Leistung und zur Erweiterung der energetischen Infrastruktur ist die Errichtung einer neuen Mittelspannungsanlage notwendig.
Es wird eine Förderung mit Mitteln der Europäischen Union angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pfi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,- § 160
Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.