Beschaffung von Interaktiven Tafelsystemen für die Grundschulen der Hansestadt Uelzen+Suderburg Referenznummer der Bekanntmachung: IT-V.2022.09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Interaktiven Tafelsystemen für die Grundschulen der Hansestadt Uelzen+Suderburg
In dieser Ausschreibung sind verschiedene Grundschulen der Hansestadt Uelzen sowie der Samtgemeinde Suderburg mit interaktiven Tafelsystemen auszurüsten, einschl. didaktischer Software, OPC-Windows PC, Höhenverstelleinrichtung, Tafelflügel, Schulung, Halterung für Dokumentenkamera.
Tafeln für die Grundschulen der Hansestadt Uelzen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe das anliegende Dokument LV Digitale Tafelsysteme.pdf.
Dieses ist bitte ausgefüllt zur Ausschreibung hochzuladen.
Tafeln für die Grundschulen der SG Suderburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
siehe das anliegende Dokument LV Digitale Tafelsysteme.pdf.
Dieses ist bitte ausgefüllt zur Ausschreibung hochzuladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.