Fördermaßnahme -Fahrradparken in Hameln- Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2022-0151
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fördermaßnahme -Fahrradparken in Hameln-
Erwerb von Fahrradboxen, Erwerb von
Fahrradsammelgaragen, Erwerb von Fahrradständer
Fahrradüberdachungen Typ 1
Stadt Hameln
Los 1: Fahrradüberdachung
Dachbreite: ca.13.500 mm (Abmessungen +/- 10 % möglich). Die Überdachung kann aus mehreren Elementen bestehen, durch die diese Abmessungen ca. erreicht werden. Dachtiefe zwischen 2.200 mm und 2.500 mm (einseitige Auskragung). Gesamthöhe > 2.200 mm, <2.750 mm. Lichte Höhe (niedrigste Stelle)>=2.000 mm
zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (z.B. Preisgleitklausel).
(§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 22 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
Fahrradüberdachungen Typ 2
Stadt Hameln
Los 2: Fahrradüberdachungen in zwei unterschiedlichen Längen
Dachbreite Dach 1 : 10.000 mm (Abmessungen +/- 10 % möglich)
Dachbreite Dach 2: 3.000 mm (Abmessungen +/- 5 % möglich)
Dachtiefe zwischen 2.200 und 2.500 mm (einseitige Auskragung), Gesamthöhe > 2.200 mm, <2.750 mm, Lichte Höhe (niedrigste Stelle)>=2.000 mm
Rund- oder Rechteckrahmen aus Stahl als tragende Seitenelemente die im Dachbereich durch 2 Pfetten miteinander verbunden sind. Pultdach, Dacheindeckung Trapezblech. Befestigung in bauseits hergestellten Fundamenten.
zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (z.B. Preisgleitklausel).
(§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 22 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
einstöckige Fahrradständer
Stadt Hameln
Los 3: einstöckige Fahrradständer (Anlehnbügel), 120 Stück in erweiterbarer Modulbauweise, davon 66 feuerverzinkt und 54 pulverbeschichtet. Radabstand 500 mm (Anordnung tief/hoch), Befestigung auf Pflaster- oder Asphaltfläche.
zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (z.B. Preisgleitklausel).
(§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 22 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
Doppelstöckige Fahrradständer
Stadt Hameln
Los 4: Doppelstöckige Fahrradständer: 60 Stück zum Abstellen von Fahrrädern in zwei Ebenen (30 unten, 30 oben), Radabstand 500 mm, Oberfläche feuerverzinkt, Platzierung unter einer vorhandenen Überdachung auf einer Pflasterfläche.
zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (z.B. Preisgleitklausel).
(§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 22 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
einzeln abschließbaren Fahrradboxen
Stadt Hameln
Los 5: einzeln abschließbaren Fahrradboxen (Ausschreibung in Einzelteile). Die Produkte müssen baugleich (gleiche Materialität, Abmessungen, Passform) zu dem Produkt der "Aretus Classico von Orion Bausysteme" sein, da diese zur Erweiterung des bereits errichteten Fahrradparksystems erforderlich sind. Die Menge der Einzelteile entspricht rund 30-40 Einzelboxen.
zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit (z.B. Preisgleitklausel).
(§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 22 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung
zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-151
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung
zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0151.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Referenznachweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2022-0151. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Vorauszahlungsbürgschaft, siehe LB
Die Lieferung sollte bis zum 31.03.2023 erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.