Digitalisierung von Bauakten, Statikunterlagen und Baulasten Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2022/0403
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt am Rübenberge
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt-a-rbge.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von Bauakten, Statikunterlagen und Baulasten
Digitalisierung von bauakten, Statikunterlagen und Baulasten
Stadt Neustadt am Rübenberge
Theresenstr. 4
31535 Neustadt am Rübenberge
Ca. 60.000 Bauakten inkl. sog. Denkmalakten und zusätzlich 6.500 Baulastakten, 50 Hängehefter über Auskünfte zu Baulasten, 600 Stehordner mit Statikunterlagen, sowie 900 Hängehefter zu Hausnummern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Als Eigenerklärung (Nr. 124_LD des VHB-Bund) vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenk-lichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen).
3) Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer versicherten Summe von mindestens 1 Mio. Euro pro Schaden und Jahr vorzulegen.
Als Eigenerklärung (Nr. 124_LD des VHB-Bund) vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Als Eigenerklärung zum LV vorzulegen:
- Nachweis der zur Abholung der gesamten Hängeakten und Stehordner erforderlichen datenschutzgerechten Transportkapazitäten.
- Nachweis der zur Verarbeitung von ca. 3.547.200 Blatt an zu digitalisierendem Schriftgut.
- Nachweis der Erfahrung mit der Verarbeitung von Dokumenten in der öffentlichen Verwaltung (insb. hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen) im Umfang von mindestens 300.000 Blatt.
- Nachweis der Erfahrung mit der datenschutzgerechten Vernichtung von Papierakten der öffentlichen Verwaltung im Umfang von mindestens 300.000 Blatt.
- Zertifizierung gemäß BSI = Der Auftragnehmer verfügt über eine Zertifizierung gemäß BSI-Grundschutz ISO 27001 oder den Nachweis, dass die technische Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen (TR RESISCAN)" eingehalten ist bzw. kann nachweisen, dass die eingesetzten Scanverfahren vergleichbar ausgestaltet sind.
Referenzen:
- Durchführung von mit mindestens drei erfolgreichen, vergleichbaren Digitalisierungsprojekten sowie einem darauf bezogenen Auftragsvolumen von jeweils mehr als 30.000 € netto.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).