Beschaffung einer Bandanlage zum Haufwerkstransport Feld 5/2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Bandanlage zum Haufwerkstransport Feld 5/2
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad soll eine Bandanlage mit einer Förderleistung von 200 t/h, entsprechend 121 m³locker/h, für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Die Tagesförderung der Bandanlage soll 1000 t, entsprechend 605 m³locker betragen. Die Bandanlage wird aus drei Bändern bestehen, wovon ein Band als Reversierband auszulegen ist. Die Einbindung von zwei Aufgabestellen und einer Abwurfstelle ist überwachungs- und maschinentechnisch zu realisieren.
Mit der Bandanlage werden gebrochenes Eisenerz-Haufwerk und Konradtypische Nebengesteine (Kalk und Tonmergel) transportiert, welches in der Regel deutlich kleiner als 200 mm Korngröße ist. Das Haufwerk ist i.d.R. trocken und kann scharfkantig sein. Das Schüttgewicht des Haufwerks beträgt 1,66 – 1,81 t/m³. Es sind alle notwendigen Komponenten wie Antriebe, Steuerungen, Übergaben, Entstaubungsanlagen, Einhausungen, Unterfahrschutz sowie Reparatur- und Wartungseinrichtungen zu planen, zu liefern und unter Tage zu montieren. Die Anbindung der Bandanlagen an einen vorhandenen Brecher und nachfolgenden Bunker ist steuerungstechnisch zu planen und im Rahmen der Montage entsprechend zu realisieren.
Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad soll eine Bandanlage mit einer Förderleistung von 200 t/h, entsprechend 121 m³locker/h, für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Die Tagesförderung der Bandanlage soll 1000 t, entsprechend 605 m³locker betragen. Die Bandanlage wird aus drei Bändern bestehen, wovon ein Band als Reversierband auszulegen ist. Die Einbindung von zwei Aufgabestellen und einer Abwurfstelle ist überwachungs- und maschinentechnisch zu realisieren.
Mit der Bandanlage werden gebrochenes Eisenerz-Haufwerk und Konradtypische Nebengesteine (Kalk und Tonmergel) transportiert, welches in der Regel deutlich kleiner als 200 mm Korngröße ist. Das Haufwerk ist i.d.R. trocken und kann scharfkantig sein. Das Schüttgewicht des Haufwerks beträgt 1,66 – 1,81 t/m³. Es sind alle notwendigen Komponenten wie Antriebe, Steuerungen, Übergaben, Entstaubungsanlagen, Einhausungen, Unterfahrschutz sowie Reparatur- und Wartungseinrichtungen zu planen, zu liefern und unter Tage zu montieren. Die Anbindung der Bandanlagen an einen vorhandenen Brecher und nachfolgenden Bunker ist steuerungstechnisch zu planen und im Rahmen der Montage entsprechend zu realisieren.
siehe Bewerbungsformular
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124_LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt (gem. Formblatt 124_LD) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124_LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124_LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124_LD) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem.
Formblatt 124_LD)
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124_LD)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124_LD)
- Angaben zur Erfahrung im Bau von Bandanlagen: Angaben zu den in den
letzten 3 Jahren hergestellten Bandanlagen (Referenzen) Mindestbedingung: Mindestens 1 Bandanlage in den letzten 3 Jahren - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (gem. Formblatt 235)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. Formblatt 236 - auf Verlangen)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (gem. Formblatt 233)
- Qualitätssicherung: Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder
gleichwertig) verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, dass Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers zu auditieren, um die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zu beurteilen.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 4 / 4 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt