LK - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Interaktiven Displays (E-Screens) Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2022-0046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
LK - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Interaktiven Displays (E-Screens)
Lieferung und Montage von E-Screens, die das integrierte Single-Sign-on-Tool [gelöscht] unterstützen, nebst Zubehör und Serviceleistungen
Die jeweilige Schulen des Landkreises Hameln-Pyrmonts des jeweiligen Schulträgers. Hierzu wird auf Anlage 7 "Auflistung der zu beliefernden Schulen" verwiesen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von E-Screens inkl. Betriebssystem (ohne Individualsoftware) sowie Rollout, Montage und Inbetriebnahme , Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung
Einmalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um weitere 12 Monate (maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung: 48 Monate)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Angabe des Gesamtumsatzes bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 6,0 Mio. Euro (excl. USt.) betragen (Mindestanforderung).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden und von [Betrag gelöscht] Euro bei Vermögensschäden (Mindestanforderung).
(1) Darstellung von mindestens drei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssysteme, Roll-out, Montage und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung.
Die folgende Kriterien 1) (a. - e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung):
1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur
a. Lieferung von interaktiven Displays inkl. Betriebssystemen,
b. Roll-out,
c. Montage,
d. Herstellung der Betriebsbereitschaft und
e. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung
sowie
2) ein Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto (zzgl. USt.).
(2) Nachweis über ein aktuell gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung)
Andere Managementsysteme sind zum Beleg der Vergleichbarkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate Anlage beizufügen.
Es finden bei der Auftragsausführung die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen unter Nennung des Namens des Erklärenden (§ 126 BGB vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens über die Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue gem. § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
(4) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmensüber die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Nidersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NkernVO) vorzulegen.
(5) Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmensim Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen unter Nennung des Namens des Erklärenden (§ 126b BGB) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
(6) Der Rahmenvereinbarung liegt eine Höchstabnahmemenge von [Betrag gelöscht] Euro (zzgl. USt.) zugrunde. Nach Erreichen dieses Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verpflichtung zum Erreichen des Höchstwertes besteht für den Auftraggeber nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.