Einheitliche Stabssoftware Katastrophenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 22/257
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einheitliche Stabssoftware Katastrophenschutz
Erstellung, Lieferung und Einführung einer einheitlichen Stabssoftware für den Katastrophenschutz Niedersachsen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover Das System wird in Niedersachsen eingesetzt.
Erstellung, Lieferung und Einführung einer einheitlichen Stabssoftware für den Katastrophenschutz Niedersachsen (MI, NLBK, Katastrophenschutzbehörden, u.a.), inklusive Systemservice.
Für den Systemservice gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Hier ist eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten von maximal 10 Punkten zu erreichen.
- Eigenerklärung, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Eigenerklärung, dass eine deutschsprachige Hotline für das angebotene System unterhält.
- Eigenerklärung, dass mindestens ein (1) Projekt bei einer öffentlichen Verwaltung mit vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren ausgeführt wurden, die abgeschlossen sind oder eine Laufzeit von zwei (2) Jahren bereits überschritten haben.
- Eigenerklärung, dass mindestens drei (3) Projekte mit vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren ausgeführt wurden, die abgeschlossen sind oder eine Laufzeit von zwei (2) Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den drei geforderten Referenzen zu machen.
Insbesondere sind dies für die drei Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YD4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.