Straßenbeleuchtung Gemeinde Wedemark Referenznummer der Bekanntmachung: 66-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedemark
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30900
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wedemark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Gemeinde Wedemark
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben.Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Gemeinde Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Bezugsberechtigt sind neben dem Auftraggeber Dritte, die, beispw. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, Leistungen zu Neubau, Erweiterung oder Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung im Vertragsgebiet benötigen (siehe hierzu auch § 3 Abs. 5 des A03_Beleuchtungsvertrags).
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4) ist technisch bedingt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Internet-Adresse: www.enercity.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4 ist technisch bedingt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6H7P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.