Teilabriss und Neugestaltung einer Betriebsstätte der Stadtreinigung Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 2203
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aha-region.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilabriss und Neugestaltung einer Betriebsstätte der Stadtreinigung Hannover
Neugestaltung der Betriebsstätte, Abriss und Neubau von verschiedenen Betriebsbereichen, Anpassung der Infrastruktur. Folgende Planungsleistungen sind erforderlich: Objektplanung gem. § 34 HOAI, LP 1-9 und besonderer Leistungen gem. Anl. 10, Freianlagen gem. § 39 HOAI, LP 1-9, TWP gem. § 51 LP 1-6, TGA gem. § 55 HOAI, LP 1-9, AG 1-5 und 7-8 sowie besonderer Leistungen gem. Anl. 15
Planungsphase: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Karl-Wiechert-Allee 60 C 30625 Hannover, Ausführungsphase: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Billungstraße 2-4 30449 Hannover
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover plant einen Teilabriss und die Neugestaltung einer Betriebsstätte der Straßenreinigung in Hannover.
Hierbei sind zwei Bestandsgebäude komplett abzureißen. Es soll dazu eine Abrissplanung einschließlich Entsorgungskonzept und Entsorgungsdokumentation erstellt werden.
Für die Neugestaltung ist das Grundstück zu überplanen.
Die nachfolgend genannten Komponenten sind zu berücksichtigen:
- Ein Waschplatz mit mindestens 4 Waschmöglichkeiten (HD-Anlage) für Kleinkehrmaschinen und Transporter
- Eine Werkstatt mit Nebenraum für Technik (Dauerarbeitsplatz, ca. 60 qm)
- Ein überdachter Bereich zur Lagerung von Schüttgütern für den Winterdienst (i.d.R. Splitt)
- Ein überdachter LKW-Stellplatz (frostfrei)
- Eine Umladefläche für Laub und Straßenkehricht nach WHG
- Dazu die gesamte Entwässerungstechnik für Waschplatz und Umladefläche
- Eine Einstellhalle für Transporter, Kehrmaschinen etc. und Lagerung von Anbaugeräten (frostfrei, min. 600 qm)
- Ein Stellplatz nach WHG zur Betankung der Fahrzeuge im Winterdienst mit Sole
Es ist ferner ein ganzheitliches energetisches Konzept unter Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bzw. Vorrüstung für e-Mobilität, ggf. Photovoltaik zu erstellen.
Die gesamte verbleibende Hoffläche ist neu zu gestalten, eine Regenwassernutzung für die Reinigung der Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb der Verhandlungsstufe dieses VgV-Verfahrens ist vom Bieter ein skizzenhafter Lösungsvorschlag darzustellen.
Diese Konzeptskizze soll insbesondere die "Herangehensweise" des Bieters an das Projekt aufzeigen.
Es ist vorgesehen, jedem vortragenden Bieter ein Pauschalhonorar von [Betrag gelöscht] EUR netto gegen direkten Rechnungseingang beim Auslober/Auftraggeber zu zahlen. Die zu erbringenden Vorschläge zur Konzeptidee sind der angebotenen Aufwandsentschädigung bezüglich Tiefe und Umfang anzupassen.
Die Bewertung findet gem. der übermittelten Bewertungsmatrix statt. Diese Konzeptskizze fällt unter den Punkt 3 der übermittelten Bewertungsmatrix. Der Bieter hat Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, sofern er an allen Verhandlungsrunden sowie am Termin der Vergabeverhandlung teilgenommen hat und fristgerecht ein verbindliches finales Angebot eingereicht hat.
In den Teilnahmeunterlagen ist eine Vorbefassung hinterlegt. Diese ist nicht Ausgangspunkt für die skizzenhaften Lösungsvorschläge.
Optimalerweise könnte die im Rahmen der Verhandlungsstufe erarbeitete Konzeptskizze als Grundlage für die weitere Bearbeitung -bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen- dienen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Hinweise zur Bewertung der Referenzen:
Wertung je Referenzprojekt:
-- Vergleichbarkeit: Erreichbare Punktzahl: Max. 26 Pkt.
Hinsichtlich der Aufgabenstellung Max. 5 Pkt.
- Neubau einer Betriebsstätte - Stadtreinigung 5
- Umbau einer Betriebsstätte - Stadtreinigung 3
- Neubau einer Betriebsstätte - Allgemein 1
- Sonstige Objekte 0
Hinsichtlich des Auftraggebers Max. 5 Pkt.
- Öffentlicher Auftraggeber 5
- Privater Auftraggeber 1
Hinsichtlich BGF-Kennwerten (Zielgröße: 1.800 m²) Max. 5 Pkt.
- Abweichung bis 10% 5
- Abweichung bis 20% 4
- Abweichung bis 30% 3
- Abweichung bis 40% 2
- Abweichung über 40% 1
- Keine Angabe der BGF 0
Hinsichtlich Baukostenfeststellung (Zielgröße: 3,6 Mio. EUR netto KG 300/400) Max. 5 Pkt.
- Abweichung bis 10% 5
- Abweichung bis 20% 4
- Abweichung bis 30% 3
- Abweichung bis 40% 2
- Abweichung über 40% 1
- Keine Angabe der Baukosten 0
Verhältnis Kostenberechnung / Kostenfeststellung Max. 6 Pkt.
- Abweichung bis 2,5% 6
- Abweichung bis 5% 5
- Abweichung bis 10% 4
- Abweichung bis 15% 3
- Abweichung bis 20% 2
- Abweichung über 20% 1
- Unvollständige Angabe der Baukosten 0
-- Leistungen des Bewerbers: Erreichbare Punktzahl: Max. 6 Pkt.
Bearbeitete Leistungsphasen Max. 4 Pkt.
- Leistungsphasen 1-9 4
- Leistungsphasen 2-8 3
- Leistungsphasen 3-8 2
- Leistungsphasen 4-8 1
- Leistungsphasen 5-8 0
Abgerechnete Honorarzone Max. 2 Pkt.
- Honorarzone IV oder V 2
- Honorarzone III 1
- Honorarzone I oder II 0
Maximal erreichbare Punktzahl je Referenz: 32 Punkte
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-4
Stufe 2: LPH 5-9
Die Weiterbeauftragung steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und eines positiven Gremium- bzw. Ratsbeschluss.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "221110_2203_Honorar_HOAI_Billungstraße.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt notwendig.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 3,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 3,5 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Hochbau-Gesamtkoordination
- Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
Bauleiter/in Hochbau-Gesamtkoordination
- Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI).
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Es erfolgt eine Bewertung der Referenzprojekte. Hinweise zur Referenzbewertung unter II.2.9 des Bekanntmachungstextes.
Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten (nach jeweils geltendem Landesrecht) gefordert.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6HMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.