Futtermittel Schwein konventionell 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.4-2022-00182
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Echem
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futtermittel Schwein konventionell 2023
Futtermittel Schwein konventionell vom 03.01.2023 bis 15.09.2023
Konventionelle Schweinehaltung Sauenfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B1a: Lac-Futter: 850 dt
B1b: Tragefutter (NT): 2.019 dt
B1c: Jungsaueneingliederung: 160 dt
Konventionelle Schweinhaltung Ferkelfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B2a: Prestarter: 144 dt
Konventionelle Schweinehaltung Ferkelfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B3a: FAZ I: 420 dt
B3b: FAZ II: 1037 dt
Konventionelle Schweinehaltung Mastfutter
Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Lehrwerkstatt Schwein des LBZ Echem
Arendt-Meyer-zu Wehdel-Straße 2
21379 Scharnebeck
B4a: Vormastfutter: 2065 dt
B4b: Mittelmastfutter: 1950 dt
B4c: Endmastfutter: 2117 dt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind
erteilt.
- das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der
Verpflichtung auch weiterhin nachkommen.
- das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen.
- für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
MiLoG) führen können.
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das
Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Vergabehandbuch des Bundes, Dokument Nr. 635, beigefügt bei den Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV wegen besonderer Dringlichkeit: Aufgrund von laufenden Umbaumaßnahmen mußte der Tierbestand abgestockt werden. Aufgrund von Verzögerungen bei den Umbaumaßnahmen konnte nicht rechtzeitig geklärt werden bzw. war es nicht absehbar, mit welchem Tierbestand und daraus resultierend mit welcher Futtermenge kalkuliert werden kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätsommer 2023
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DAWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland