Digital Pakt Schule
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digital Pakt Schule
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Displays nebst Zubehör im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt für verschiedene Schulstandorte der Samtgemeinde Werlte.
Es kommt zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung: In einer ersten Phase sollen 55 feste und 8 mobile Geräte einsatzbereit an 2 Schulstandorten gestellt werden.
Es werden mindestens 81 Displays nebst Zubehör und max. 91 Displays nebst Zubehör abgenommen.
49757 Werlte
Liefern und montieren, konfigurieren von Interaktiven Display Anzeigesystemen, einem Softwaresystem, OPS – PC Modulen und Systemen zur Wandhalterung der Displays sowie mobilen Lösungen.
Ausführung: Beginn 1./2. Quartal 2023, Ende: Jan.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare europäische Bescheinigungen.
Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB, sowie zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens 1.500.000 €
Drei Referenzen innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Installierung/Belieferung von Schulen mit vergleichbaren digitalen Systemen.
Auftragsgröße mit jeweiligem Auftragsvolumen von mindestens 20 Anlagen.
Es sind Schulungen anzubieten. Der Auftragnehmer ist zertifizierter Vertriebs-, Service- und Schulungspartner des Display Herstellers. Aktuelle Zertifikate sind dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Samtgemeinde Werlte
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]