Technischer Berater - Neubau Verwaltungsgebäude Grossleitstelle Oldenburger Land AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 1303/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gol112.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Berater - Neubau Verwaltungsgebäude Grossleitstelle Oldenburger Land AöR
Gegenstand der Leistung ist die technische Beratung und Betreuung des AG im Rahmen eines künftigen TU-Vergabeverfahrens (mit Option für ein Baucontrolling bis zum Ende der Bauzeit). Diese umfasst im Wesentlichen die Erstellung und Abstimmung der Vergabeunterlagen und der funktionalen Leistungsbeschreibung, die Projektkommunikation sowie die baubetriebliche Bewertung der Teilnehmer und Angebote.
Großleitstelle Oldenburger Land AöR Friedhofsweg 30 26121 Oldenburg
Die Großleitstelle Oldenburger Land beabsichtigt, das vorhandene Leitstellenbetriebsgebäude schnellstmöglich um ein Verwaltungsgebäude zu erweitern. Dieses soll dreigeschossig sein und insgesamt eine Fläche von ca. 750 m2 für Verwaltungs- und Schulungsräume umfassen. Nach aktuellem Stand sind mindestens 4 Einzelbüros für Führungskräfte jeweils inkl. einer Besprechungsecke mit Tisch und 4 Stühlen vorgesehen. Hinzu gilt es mindestens 8 Doppelbüros für die Sachbearbeitung (1 Doppelbüro im EG, 7 weitere verteilt auf das 1. und 2. OG) zu berücksichtigen. Die Planungen für die Doppelbüros unterliegen bestenfalls dem Shared-Desk-Konzept. Darüber hinaus sollen sich auf das 1. und 2. OG zu den Einzel- und Doppelbüros eine große Teeküche mit Kochmöglichkeit, ein Aufenthaltsraum, ein Abstellraum, ein Besprechungsraum für ca. 6-8 Personen inkl. Videokonferenzmöglichkeiten, weitere sanitäre Anlagen sowie mind. eine Telefonbox als Rückzugslösung verteilen.
Die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung soll gewährleistet sein. Der Erweiterungsbau soll - mit Ausnahme der technischen infrastrukturellen Anbindung - baulich nicht mit dem Bestandsgebäude verbunden sein. Der Neubau soll einem guten baulichen Standard entsprechen, jedoch keine außergewöhnlichen architektonischen Wünsche erfüllen. Er muss sich optisch stimmig in die vorhandene Umgebung anpassen. Der Auftraggeber legt dabei Wert auf eine energieeffiziente Bauweise und die Wahrnehmung möglicher Förderungsmittel.
Das Gebäude ist auf einer Liegenschaft des Landes Niedersachsen zu errichten. Die für die Polizeidirektion Oldenburg zuständige Staatliche Baumanagement Ems-Weser ist in die Umsetzung einzubeziehen. Eine baurechtliche Bewertung hat bereits stattgefunden. Der Auftraggeber legt großen Wert auf Kostenstabilität und Terminsicherheit.
Die Planungs- und Bauleistungen für das Verwaltungsgebäude sollen an einen Totalunternehmer (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung vergeben werden.
Der Auftrag enthält die Option für das vom AN zu erbringende Baucontrolling nach Abschluss des TU-Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein sogenanntes 2-Umschlag-Verfahren, das heißt Teilnahmeantrag und Erstangebot werden gleichzeitig in separaten passwortgeschützten Dateien/Archiven eingereicht. Die Beschaffung ist besonders dringlich, da der Ausbau der Rettungskapazitäten im Oldenburger Land eine vordringliche Maßnahme der Daseinsvorsorge ist und zur Sicherstellung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts dringend geboten ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.iwb-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV66CK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsantragen führt. Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]