Reportmodul
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reportmodul
Erweiterung des Softwaresystems ZEUS um ein erweitertes Reportmodul inklusive notwendiger Schnittstellen.
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 30169 Hannover
Erweiterung des Softwaresystems ZEUS um ein erweitertes Reportmodul inklusive notwendiger Schnittstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
In den Jahren 2006-2008 wurde für die EU-Zahlstelle des Landwirtschaftsministerium (ML) eine Software der Firma lBYKUS AG aus Erfurt beschafft.
Für die neue Förderperiode 2023-2027 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gibt es tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Berichterstattung. Die Grundlage dafür stellt die EU-Strategieplan Verordnung (Verordnung (EU) 2021/2115) vom 2. Dezember 2021 dar, die am 06. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Siehe dazu: https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2115&qid=1639379542061
Die Berichtspflichten gegenüber dem BMEL und der EU-Kommission werden über die Monitoring Suite (MON-S) aus dem Umfeld des Zahlungs- und Buchungssystems der EU-Zahlstelle (ZEUS) bedient. Um den erweiterten Berichtspflichten in der neuen Förderperiode und für die GAK-Berichterstattung gerecht zu werden, ist die Umsetzung eines neuen Reportmoduls für das Gesamt-IT-System ZEUS und Monitoring erforderlich, weil die Anforderungen an die künftigen Berichtspflichten mit den geforderten notwendigen Abgleichen der Finanzberichte mit den Monitoring-Berichten mit der bestehenden Monitoring Suite nicht abgedeckt werden kann.
Das aktuelle System hat keine offene Schnittstelle, sodass Anpassungen an der vorhandenen Software auf Quellcodeebene erfolgen müssen. Diese erforderlichen Anpassungen am Quellcode darf aus rechtlichen Gründen nur die Herstellerfirma vornehmen.
Die Auftragsvergabe kann daher nur an die Firma IBYKUS AG aus Erfurt erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IBYKUS AG für Informationstechnologie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YWQQ9H3SJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.