Depot-Ladegeräte für Batteriegelenk- und Solobusse Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / 118a
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Depot-Ladegeräte für Batteriegelenk- und Solobusse
Lieferung von Ladegräten (Depotlader) zur Ladung von Batteriegelenk- und Solobussen zur Ergänzung des bestehenden Elektro-Bus-Systems in Osnabrück.
Stadtwerke Osnabrück AG Sandbachstraße 9 49074 Osnabrück Lieferung und Montage in der Busabstellhalle der Stadtwerke Osnabrück AG, Sandbachstraße 9, 49074 Osnabrück
Rahmenvereinbarung über den Kauf von maximal 21 Stück Ladegeräten (Depotlader) zur Ladung von Batteriegelenk- und Solobussen zur Ergänzung des bestehenden Elektro-Bus-Systems der Stadtwerke Osnabrück AG. Maximalmaße der Ladegeräte aufgrund der örtlichen begrenzten Gegebenheiten: Tiefe 650 mm, Breite 650 mm, Höhe 1.250 mm, Gewicht 250 kg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.01.2022 datiert sein darf.
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B4. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
C1. Vorlage von mindestens drei Referenzen aus den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 oder 2022 über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme vergleichbarer Ladegeräte. Anzugeben sind darin jeweils der Auftragswert des jeweiligen Projekts, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Auftraggeber.
Das Angebot hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Angebot, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform dtvp
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung von maximal 21 Stück Ladegeräten. Davon werden 11 Stück Ladegeräte nach Abschluss der Rahmenvereinbarung verbindlich bestellt. Über die Bestellung der weiteren 10 Stück Ladegeräte wird im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 durch den Auftraggeber entschieden und steht unter einem Gremienvorbehalt. Weitere Informationen zur Rahmenvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6651D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.