Reinigungsleistungen städtische Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-53
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen städtische Gebäude
Die Stadt Papenburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung in verschiedenen Gebäuden zum 01.02.2023 zu vergeben. Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen. Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Gebäudereinigung "Forum Alte Werft"
26871 Papenburg
Gebäudereinigung "Forum Alte Werft"
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.
Gebäudereinigung "Bauhof"
26871 Papenburg
Gebäudereinigung "Bauhof"
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.
26871 Papenburg
Gebäudereinigung "Turm Seeschleuse", "Jugendzentrum", Toiletten Bauhof"
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.
26871 Papenburg
Gebäudereinigung "Multifunktionsgebäude"
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung".
Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register,
insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
· Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungsinhalte und Deckungshöhen mit Mindest-Deckungssummen i.H.v. Personenschäden (je Versicherungsfall) [Betrag gelöscht]EUR, Sachschäden (je Versicherungsfall) [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden (je Versicherungsfall) [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sowie die ausgeführten Mindest-Deckungssummen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, ist eine eingereichte Eigenerklärung zum beabsichtigten Versicherungsabschluss dem Angebot beizufügen.
· Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb der gesetzten angemessen Frist mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
— Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, und,
— Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum b) Angabe über die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb der gesetzten angemessen Frist mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport-ELVIS“. Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen und/oder Rügen erfolgt nicht. Die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen endet 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Bei technischen Fragen steht Ihnen die Firma subreport zur Verfügung. Unter der Tel.- Nr.: 0 221-98 578-0 können Sie den Support gerne kontaktieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 212339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]