Instandsetzung Gleisanlagen Donaustraße 2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsvg.net
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Gleisanlagen Donaustraße 2023
Lieferung Gleismaterial
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Liefer- und Montageleistungen:
ca. 770,000 m Spurstangengleis 60R2 gerade und gebogen als fertige Gleisjoche mit Spurweite 1100 mm liefern ca. 770,000 m Kammerfüll- und Spurstangenprofile für Spurstangengleis 60 R2, Spurweite 1100 mm liefern und einbauen ca. 90,000 m Spurstangengleis 53R1 gerade als fertige Gleisjoche mit Spurweite 1100 mm liefern ca. 90,000 m Seiten-, Fuß- und Spurstangenprofile für Spurstangengleis 53R1, Spurweite 1100 mm liefern und einbauen 2,000 St Paare Schienenauszüge mit integriertem Übergangsstoß für Rillenschiene 60R2/53R1, Spurweite 1100 mm liefern einschließlich Montage von Seiten-, Fuß- und Spurstangenprofilen 2,000 St Paare Übergangsstoß für Rillenschiene 60R2/53R1, Spurweite 1100 mm liefern einschließlich Montage von Kammerfüll-, Seiten-, Fuß- und Spurstangenprofilen einschließlich Ausführung der Lieferung und Montage von streustromisolierten Schienenentwässerungs- und Gleisanschlusskästen am fertigen Gleisjoch
Die Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zum gesamten Angebot sind nur in deutscher Sprache einzureichen. Die Sprache für Verhandlung, Vertrag inkl. Anlagen, Dokumentation, Vertrags- / Projektabwicklung, Planunterlagen / Berichte, Arbeitsunterlagen, Schulung, Schriftverkehr, Servicepersonal usw. ist ausschließlich Deutsch.
Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Übersetzung im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen, die der Übersetzung beizulegen sind.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich schriftlich unter Verwendung der Vergabeplattform SubreportElvis unter Angabe des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 08.12.2022, 11:00 Uhr eingegangen sind, nicht mehr zu beantworten, sofern unter Abwägung der Interessen der Bieter am Erhalt entsprechender Auskünfte / Beantwortungen und dem Interesse des Auftraggebers an einer Durchführung des Vergabeverfahrens in der genannten Frist aus Sicht des Auftraggebers nicht geboten erscheint. Bieterfragen werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen an als die unter Punkt I.1 genannte Adresse werden nicht beantwortet.
Eine Kosten- bzw. Aufwandserstattung für die Erstellung des Angebotes sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
siehe Verdingungsunterlagen
Sofern ARGE, Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.