Betrieb einer 5-gruppigen Kita in Springe-Bennigsen Referenznummer der Bekanntmachung: 185-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Springe
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer 5-gruppigen Kita in Springe-Bennigsen
Betrieb einer fünfgruppigen Kita in Springe-Bennigsen
Medefelder Straße 11 31832 Springe-Bennigsen
Betrieb der neuen Kindertagesstätte in der ehem. Peter-Härtlimng-Schule in Bennigsen für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.07.2033 (Grundlaufzeit). Die Kindertagesstätte soll 2 Krippengruppen (je 15 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (je 25 Plätze) vorhalten. Die Stadt Springe stellt dem Betreiber das Gebäude entgeltfrei für den Betrieb der Kindertagesstätte zur Verfügung. Die Überlassung des Gebäudes wird über einen gesonderten Überlassungsvertrag geregelt. Sie übernimmt die Unterhaltung und Instandsetzung des Gebäudes. Für das Gebäude wird aktuell eine Planung der Räumlichkeiten und ein entsprechender Umbau erstellt, die die Nachnutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte sicherstellt. Das Gebäude und das Außengelände werden schlüsselfertig und betriebsbereit übergeben. Nach Absprache können geringe gestalterische Maßnahmen umgesetzt werden. Mit dem Betreiber der Kita wird ein Betriebsvertrag abgeschlossen. Die Grundmöblierung der Räume erfolgt durch den Betreiber. Hierfür zahlt die Stadt einen Investitionskostenzuschuss an den Betreiber. Die Ausstattung mit sonstigem Inventar, Spiel- und Verbrauchsmaterial erfolgt ebenfalls durch den Betreiber. Die Kindertagesstätte wird über eine Küche verfügen, in der verschiedene Essenszubereitungen möglich sind. Die komplette Zubereitung des Mittagessens in der Kindertagesstätte ist nicht gewünscht. Eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Stadt, insbesondere mit der Grundschule Bennigsen, welche direkt nebenan liegt, ist anzustreben und sollte konzeptionell eingebunden werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Grundschulen soll den Kindern der Übergang in die Grundschulen erleichtert werden.
Der Vertrag kann von der Stadt nach Ende der Grundlaufzeit einseitig einmal um fünf Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption). Nach Ablauf des Optionszeitraumes verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann von jeder Partei mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.) gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist).
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
zu 2.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss ausdrücklich auch Schäden an unentgeltlich überlassenen Gebäuden umfassen.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Führungskräften, Pädagogischen Fachkräften und sonstigem Personal.
5. Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagesstätten nach den Vorgaben des niedersächsischen KitaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 3 Gruppen über jeweils mindestens 24 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2019. Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Es ist eine Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Vorlage einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage D02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6MGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html