Neubau der Grundschule Ingeln-Oesselse - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 70/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grundschule Ingeln-Oesselse - Generalunternehmer
Die Stadt Laatzen beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung einer Grundschule im Ortsteil Ingeln-Oesselse als Ersatzneubau für die bestehende Grundschule. Das Bestandsgebäude muss zuvor abgebrochen werden. In diesem Vergabeverfahren soll ein Generalunternehmer (GU) mit sämtlichen erforderlichen Bauleistungen (einschließlich des Abbruchs) beauftragt werden.
Grundschule Ingeln-Oesselse Lessingstraße 2 30880 Laatzen
Das neue Schulkonzept sieht für die Neugestaltung der Grundschule Ingeln-Oesselse eine offene Ganztagsschule vor, wobei auch neue Räume geschaffen werden, die bislang an der Schule noch nicht vorhanden sind. Mit dem Schulneubau entstehen, z.B. Bibliothek, Musikraum, Werkraum, Lehrküche und Differenzierungsräume. Eine Pausenhalle mit angrenzender Mensa (Ausgabenküche) ist im südlichen Bereich der Bebauung geplant, wo auch der Pausenhofbereich liegt.
Der Neubau in einer 2-geschossigen Bauweise wird an den vorhanden, verbleibenden Baukörper des Aula- und Sporthallentraktes angeschlossen. Bereits während des Abbruchs sind entlang der Rückbaukante temporäre Sicherungsmaßnahmen zum Gebäudeverschluss herzustellen.
Der Fachbereich 6 Bauen und Gebäudemanagement, Team 65 Hochbau der Stadt Laatzen hat einen Generalplaner (GP) mit der Erbringung der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt. Der GP hat eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) auf dem Niveau einer "Ausschreibungsplanung" mit Leitdetails erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll das Bauvorhaben von einem Generalunternehmer (GU) umgesetzt werden, der neben den noch erforderlichen (Ausführungs-)Planungsleistungen sämtliche Bauleistungen zu erbringen hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mindestanforderungen an die Eignung (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01 der Vergabeunterlagen) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, die diese Mindestanforderungen erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen.
Der Auftragnehmer hat nach Maßgabe der Regelungen des Generalunternehmervertrags (Teil C der Vergabeunterlagen) für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abnahme der Bauleistungen (Grundlaufzeit) die erforderlichen Wartungs- und Einregelungsleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss für vier weitere Jahre zu beauftragen (Option). Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.
Die unter Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit stellt eine geschätzte Angabe auf Basis der bisherigen Planung des Auftraggebers für die Bauphase und unter der Annahme der Ausnutzung der unter Ziffer II.2.11) dargestellten Option dar. Die tatsächliche Vertragslaufzeit kann je nach Entwicklung des Bauvorhabens und in Abhängigkeit von der Ausnutzung der Option hiervon abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2. Jahresumsätze
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus der "schlüsselfertigen" Errichtung von Bauvorhaben als Generalunternehmer). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 3.: Deckungssummen von jeweils mindestens 10,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die Risiken einer fehlerhaften Planung abdecken.
4. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt, technischem Leitungspersonal, kaufmännisch-technischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern.
Zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die "schlüsselfertige" Errichtung von Gebäuden für Bildungszwecke oder öffentlichen oder privaten Verwaltungs- bzw. Bürogebäuden als Generalunternehmer mit Baukosten (Summe aus KG 300 und 400) von mindestens 3,0 Mio. Euro netto, bei denen der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens zum 01.01.2012 erfolgte. Es sind mindestens zwei solche Referenzleistungen zu erklären.
Die vertraglichen Bedingungen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ergeben sich aus dem Generalunternehmervertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III (weitere Eignungskriterien):
6. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
7. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer:
Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil E, Anlage E02) mit dem An-gebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, vor Zuschlagserteilung ihre vorgesehenen Nachunternehmer namentlich zu benennen und für diese Nachunternehmer jeweils Eignungsnachweise (entweder Nummer der PQ-Eintragung oder Formblatt 124 des Vergabehandbuchs des Bundes für Bauleistungen in der jeweils aktuellen Fassung) vorzulegen.
3) Eignungsleihe:
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D02) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teilnahmeantrag in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage D03) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR76MU0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.laatzen.de
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.laatzen.de