Vergabe Kampfmittelsondierung Kaje Referenznummer der Bekanntmachung: DMM_TP1_007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marinemuseum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Kampfmittelsondierung Kaje
Das Deutsche Marinemuseum in Wilhelmshaven beabsichtigt, die Uferbefestigungen des Museumshafens zu sanieren und diese an die zukünftige Nutzung anzupassen sowie die nutzbare Fläche durch Aufschüttung zu vergrößern. Für die Sicherung der Landaufschüttung wird als Uferbefestigung eine Spundwand eingebracht.
Für die in Anspruch genommenen wasserseitigen Flächen besteht Kampfmittelverdacht (s. Anlage 21650 / A-2 und A-3). Gemäß der ATV DIN 18299 und der ATV DIN 18323 ist dem Kampfmittelverdacht in der Planung und Ausführung der Bauarbeiten Rechnung zu tragen.
Zur Vorbereitung der Umgestaltung der Kaizunge zur Landgewinnung sind die Sondierung und die Lokalisierung von kampfmittelverdächtigen Anomalien erforderlich.
Stiftung Deutsches Marinemuseum Südstrand 125 26382 Wilhelmshaven
-Koordination und Berichtswesen
-KM-Oberflächensondierung: ca. 1600 m2
-Taucher- und Räumarbeiten, u.a.:
+ Kalkulatorisch 150 h bis 1m u Gewässersohle
+ Kalkulatorisch 50 h >1 bis 2m u Gewässersohle
+ Kalkulatorisch 20 h >2 bis<=3 m u Gewässersohle
-Bohrlochsondierung: Entlang 170m Spundwandtrasse sowie auf einer Wasserfläche von ca. 1020 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.eggers-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DYK6MSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.