Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Nachrufen Referenznummer der Bekanntmachung: 022-351-439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Nachrufen
Ausschreibung für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Veröffentlichung (Schaltung) von Stellenanzeigen und Nachrufen in Printmedien (Titel 1) sowie Stellenanzeigen in elektronischen Medien (Titel 2)
Ausschreibung für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Veröffentlichung (Schaltung) von Stellenanzeigen und Nachrufen in Printmedien (Titel 1) sowie Stellenanzeigen in elektronischen Medien (Titel 2)
Der Auftraggeber erhält die Optionen, den Vertrag nach Ablauf von 24 Monaten zwei Mal jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.10.2024 sofern die Verlängerungsoptionen nicht gezogen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.