Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/228
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborinformations- und Managementsystems (LIMS)
Gegenstand der Beschaffung ist ein Laborinformations- und Managementsystem für das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit .
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll mit einem neuen Laborinformations- und Managementsystem ausgestattet werden, welches auf die Bedürfnisse des LAVES angepasst ist.
Des Weiteren soll für die nächsten 5 Jahre nach Abschluss der Einführung die Pflege angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewertungskriterium:
1.2 Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Antworten können auch auf einem gesonderten Blatt erfolgen (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
5 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
Ausschlusskriterien:
2.1 Der Jahresumsatz (in Euro) Ihres Unternehmens für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt durchschnittlich über [Betrag gelöscht] EUR
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Leistungserbringung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen, vorzuhalten.
Alle oben aufgeführten Ausschlusskriterien gelten als Mindeststandard.
Ausschlusskriterien:
3.3: Ihr Unternehmen hat mindestens 5 Projektleiter in Ihrem Unternehmen.
4.1 Alle zur Leistungserfüllung dieses Auftrages eingesetzten Mitarbeiter*innen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
4.2 Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
5. Sie bestätigen, mindestens drei (3) Projekte durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs vergleichbar ist.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den drei geforderten Referenzen zu machen.
Insbesondere sind dies für die drei Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Vergleichbar ist ein Projekt, welches im öffentlichen Sektor im Rahmen von Tierseuchen-, Futtermittel-, Wasseranalytik-, Lebensmittel- oder Bedarfsgegenstandsanalytik realisiert wurde, wo das Labor nach DIN ISO 17025 akkreditiert ist. Der Auftragswert muss mindes-tens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Bewertungskriterien:
3.1 Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig.
Bepunktung:
Ja =10 Punkte
Nein=0 Punkte
3.2 Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 9001 - Quality Management System oder gleichwertig.
Bepunktung:
Ja =10 Punkte
Nein=0 Punkte
3.4 Geben Sie die Anzahl der Projektleiter in Ihrem Unternehmen an.
Bepunktung:
0 Punkte = 5 Projektleiter
5 Punkte = 6 bis 8 Projektleiter
10 Punkte = mehr als 8 Projektleiter
4.3 Die zur Leistungserfüllung in der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiter*innen haben ein naturwissenschaftliches Studium oder Ausbildung abgeschlossen besitzen nachweisbare Kenntnisse im labornahen Umfeld beispielsweise durch ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium oder Ausbildung.
Auf Nachfrage: Nachweis über Ausbildungs- oder Studiumsurkunde)
Bepunktung:
Ja =10
Nein=0
Alle oben aufgeführten Ausschlusskriterien gelten als Mindeststandard.
Zudem muss der Bewerber aus allen Bewertungskriterien, einschließlich des Kriterium mit der lfd. Nr. 1.2, in Summe 25 Punkte erreichen.
Der Bieter hat anzugeben, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der Bieter hat anzugeben, dass Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, nicht zu den Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Der Bieter hat anzugeben, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YDMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.