Neubau einer Pflegeeinrichtung - Fachplanungsleistung: TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003330
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeeinrichtung - Fachplanungsleistung: TGA
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17.000 m². Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist Eigenbetrieb des Landkreises Osterholz und dient der Grund- und Regelversorgung der Einwohner des Landkreises. Sein Leistungsspektrum umfasst die Fachgebiete Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine Radiologie, die Bereiche Anästhesiologie und Intensivmedizin und das Zentrallabor.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe des Kreiskrankenhauses eine Pflegeeinrichtung mit 40 Kurzzeitpflegplätzen und angegliedert eine vollstationäre Einrichtung für 20 Bewohner mit demenziellen Veränderungen zu errichten. Das Planungsgebiet der künftigen Pflegeeinrichtung liegt im direkten Anschluss östlich des Kreiskrankenhauses. Die für die Planung zur Verfügung stehende Fläche umfasst ca. 17.000 m². Unter der Voraussetzung einer südlichen Erschließung, ergibt sich ein grob gefasster Bereich für eine mögliche Erweiterung der Pflegeeinrichtung bzw. einen Standort für ein Ärztehaus.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des noch nicht abgeschlossenen B-Plan Verfahrens.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Pflegeeinrichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Pflegeeinrichtung - Fachplanungsleistung: TGA
Ort: Lilienthal
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.