Erstellung einer gebrauchsfertigen Methode für die Bewertung der Ungewissheiten des geologischen Untergrundes

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E96985994
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung einer gebrauchsfertigen Methode für die Bewertung der Ungewissheiten des geologischen Untergrundes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

AP.1 Entwicklung einer gebrauchsfertigen Methode zur Bewertung von Risiken und Ungewissheiten:

Die Erfassung und Quantifizierung der geologischen Ungewissheiten soll immer in Bezug zu den geowissenschaftlichen Aussagen, Bewertungen und Entscheidungen der Standortsuche stehen, die durch das StandAG, die EndlSiUntV und von der BGE entwickelten Methoden vorgegeben werden.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur Ungewissheiten bewertet werden, die für den Prozess relevant sind. Beispielsweise können geologische Aussagen (z. B. Eignungsaussagen, die auf Basis von Bohrungsdaten und Modellen des Untergrunds getroffen wurden) oder Grenzen zwischen Gebieten verschiedener Eignungskategorien jeweils Ungewissheitsbandbreiten, oder Konfidenzniveaus („probability of occurence“) zugeordnet werde AP.2Unterstützung bei der weiteren Anwendung der Methode durch die BGE und Beratungstätigkeit:

Unterstützung der BGE bei der weiteren Anwendung der Methode durch aktives Mitarbeiten an bestimmten Teilgebieten, Qualitätssicherungsworkshops und Abstimmungsgesprächen.

genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erstellung einer gebrauchsfertigen Methode für die Bewertung der Ungewissheiten des geologischen Untergrundes Arbeitspaket (AP) 1 Entwicklung einer gebrauchsfertigen Methode zur Bewertung von Ungewissheiten (gemäß Leistungsverzeichnis) Arbeitspaket (AP) 2 Unterstützung bei der weiteren Anwendung der Methode durch die BGE und Beratungstätigkeit (gemäß Leistungsverzeichnis)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt 124

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung für die Teilnahme am Wettbewerb ist durch folgende Eignungskriterien der Organisation oder deren Mitarbeiter gegeben:

a) Langjährige Expertise (> 10 Jahre) in der Bearbeitung und Interpretation geowissenschaftlicher Daten des Untergrundes (Bohrungen, Bohrlochgeophysik, Seismik, Gravimetrie, Magnetik, etc.), sowie im Arbeiten mit geologischen Modellen, in unterschiedlichen Gesteinstypen und Regionen.

b) Langjährige geowissenschaftliche Expertise (> 10 Jahre) im Umgang und Quantifizierung geologischer Ungewissheiten und Risiken („subsurface uncertainties and risks“). Diese Expertise wurde in den letzten 3 Jahren angewandt.

c) Langjährige Erfahrung (> 10 Jahre) mit Methoden der geologischen Exploration die dazu führen innerhalb großer geographischer Bereiche effizient die höffigsten Gebiete zu identifizieren.

d) Langjährige Expertise (> 10 Jahre) im Bereich der 3D-Geomodellierung (z. B. mit SKUA/GoCAD, oder Petrel) e) Kenntnisse des deutschen Standortauswahlverfahrens Die Eignung soll durch eine Kurzvorstellung des Unternehmens erfolgen. Das geschieht durch das Vorlegen von mindestens einer und höchstens drei Referenzen (Nachweis von Qualifikation/Erfahrung) des Unternehmens, oder dessen Personals, die die oben genannten Eignungskriterien belegen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2022

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