Rahmenvereinbarung über die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung der Regulierungskammer Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 0037-DLG/2022-03.214-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung der Regulierungskammer Niedersachsen
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für das MU über die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Einzelvorgängen zur Unterstützung der Regulierungskammer Niedersachsen bei der Bearbeitung von Beschlüssen (Kapitalkostenaufschlag, Prüfung der Regulierungskonten) gegenüber den von der Regulierungskammer Niedersachsen regulierten Netzbetreibern.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für das MU über die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Einzelvorgängen zur Unterstützung der Regulierungskammer Niedersachsen bei der Bearbeitung von Beschlüssen (Kapitalkostenaufschlag, Prüfung der Regulierungskonten) gegenüber den von der Regulierungskammer Niedersachsen regulierten Netzbetreibern.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (Vordruck ist beigefügt)
- Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit (Vordruck ist beigefügt)
- Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung - Non-Disclosure Agreement (NDA) (Vordruck ist beigefügt)
- Namentliche Nennung, Lebenslauf und Nachweise (nicht beglaubigte Kopien) über die Abschlüsse der avisierten Prüfer gem. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B)
- Darstellung zu möglichen Interessenkonflikten gem. Ziffer 1.14 und 1.15 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) und gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B)
- Eigenerklärung zum Ersatz und den Sprachkenntnissen (Vordruck ist beigefügt)
- Konzeptdarstellung (Personalkonzept) gem. Ziffer 1.16 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine voll-ständige Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art (Begleitung von Netzbetreibern zu Kapitalkostenaufschlag, Prüfung der Regulierungskonten oder Unterstützungsleistungen für andere Regulierungskammern) und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Das einzusetzende verantwortliche Personal (Prüfer und ggf. weiteres einzusetzendes verantwortliches Personal) hat gem. der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B) ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master) der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre oder eine vergleichbare Ausbildung mindestens als Prüfungsassistenten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder als Mitarbeiter bei einem Wirtschaftsprüfer, einem vereidigten Buchprüfer, einer Buchprüfungsgesellschaft oder einer sonstigen Prüfungseinrichtung in einem festen Anstellungsverhältnis stehen vorzuweisen. Selbstständige, die über die vorgenannten fachlichen Qualifikationen verfügen, werden ebenfalls berücksichtigt. Erwartet werden Erfahrungen bei der Teilnahme an Abschlussprüfungen, bei der Abfassung von Prüfungsberichten und Prüfungstätigkeit. Alternativ können nachgewiesene Erfahrungen mit Buchführung und Buchungsvorgängen von Betreibern von Elektrizitäts- oder Gasnetzen vorgetragen werden. Das einzusetzende verantwortliche Personal ist namentlich zu nennen, samt deren Lebenslauf und Nachweisen über die Qualifikation in Form von Zeugnissen.
Bei Ausfall ist für adäquaten Ersatz zu sorgen. Das vorgesehene Personal muss über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, da die zu verfassenden Beschlussentwürfe in der Sprache Deutsch zu verfassen sind. Die zuvor genannten Anforderungen sind in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Ersatz und den Sprachkenntnissen" zu bestätigen.
Außerdem ist für das einzusetzende verantwortliche Personal individuell sowie für den Vertragspartner darzulegen, ob und für welche Unternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung in den letzten fünf Jahren Tätigkeiten wahrgenommen wurden und ob die Mandatsverhältnisse parallel fortbestehen (zum Ausschluss von möglichen Interessenkollisionen, siehe dazu auch Ziff. 1.15 dieser Leistungsbeschreibung). Zu den geforderten Prüfungserfahrungen des einzusetzenden Personals sind die entsprechenden Referenzadressen aufzulisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Verfahren wird mit einer verkürzten Frist aufgrund Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt, weil in einem vorangegangenen Offenen Verfahren kein wertbares Angebot eingereicht und das Verfahren aus diesem Grunde aufgehoben wurde. Aus haushaltsrechtlichen Gründen hat die die Bezuschlagung des Rahmenvertrages jedoch noch in diesem Jahr zu erfolgen, was nur durch eine entsprechende Verkürzung der Angebotsfrist erreicht werden kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDNBF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
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