Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen und Umfeld Stadthalle Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 163_2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen und Umfeld Stadthalle Göttingen
Leistungsgegenstand sind Herstellung der Außenanlagen um die Stadthalle Göttingen (Eigenbetrieb Stadthalle Göttingen - Titel 1) und dem angrenzenden Straßenraum (Stadt Göttingen - Titel 2).
Die Arbeiten umfassen die komplette Herstellung aller Anlagen in diesem Bereich wie Treppen und Geländer, Pflasterflächen, Einfriedungen, Mauerscheiben, Entwässerung, Zufahrten, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlage,
wassergebundenen Flächen sowie die Pflanzarbeiten.
Stadthalle Göttingen
Albaniplatz 2
37073 Göttingen
Das Baugelände befindet sich im direkten Umfeld der in Sanierung/Umbau befindlichen Stadthalle. Die Baubereich Stadthalle liegt am östlichen Rand der Göttinger Innenstadt zwischen Altem Botanischen Garten im Norden und Cheltenhampark im Süden. Es wird über die Herzberger Landstraße und den Albaniplatz erschlossen. Das Baufeld liegt in Teilen in natürlicher Hanglage. Die Höhenlage liegt im Bereich der Zufahrt an der Straße Albaniplatz 162,67m DHHN und im Bereich Zufahrt
Herzberger Landstraße bei 165,05m DHNN.
Die mit diesem Ausschreibungsverfahren herzustellenden Freianlagen befinden sich auf mehreren Flurstücken mit zwei Eigentümern: Stadt Göttingen und Eigenbetrieb Stadthalle Göttingen und beinhaltet die Herstellung der Außenanlagen um die Stadthalle Göttingen und den angrenzenden Straßenraum. Die Arbeiten umfassen die komplette Herstellung aller Anlagen in diesem Bereich wie Treppen und Geländer, Pflasterflächen, Mauerscheiben, Entwässerung, Zufahrten, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, wassergebundenen Flächen sowie die Bepflanzungen.
Im Vorfeld erfolgte bereits der Grundleitungsbau Regenwasser mit entsprechenden Regenwasserhaltungen, die Umverlegung vorhandener Versorgungsleitungen Elt aus dem Baubereich an die Grundstücksgrenze sowie die Herstellung der Baustellenzufahrt. Auf den bereits bearbeiteten Flächen wurde der oberflächige Abbruch größtenteils getätigt, in den Geländebereichen ist die Beräumung des Baufeldes Bestandteil der Leistung. Die Baustelleinrichtung des Hochbaus wird
voraussichtlich bis Ende Februar 2023 auf dem westlichen Baufeld bestehen bleiben. Der Bauablauf und Baustart erfolgt nach Abstimmung mit den Baubeteiligten.
Die Baugeräte sind auf die Situation der Baustelle anzupassen. Während der Ausführung finden Arbeiten in den Gebäuden statt. Die Zugänglichkeit muss mind. zu einem der Eingänge gewährleistet werden. Die Abstimmungen hierzu finden in den wöchentlichen Bauberatungen statt, an denen der Auftragnehmer bei Bedarf teilzunehmen hat. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme (IBN) des Gebäudes ist vor Fertigstellung der Außenanlagen vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt der IBN müssen daher die Flucht- und Rettungswege in Funktion gehalten werden.
Es stehen lediglich beschränkte Lagerflächen zur Verfügung. Alle Materialien sind kurz vor dem Einbau anzuliefern und umgehend zu verarbeiten. Lagerflächen sind ausschließlich im Baufeld vorhanden.
Für die Zwischenlagerung und Baustelleneinrichtung können keine Flächen außerhalb des Baufeldes zur Verfügung gestellt werden. Die Besichtigung des Baufeldes vor Angebotsabgabe wird empfohlen.
Vor Beginn der Ausführung ist der Bauleitung ein Bauablauf/Durchführungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere die Reihenfolge der einzelnen Bearbeitungsabschnitte darzustellen,
insbesondere die geplanten Zeitabläufe mit Hinblick auf Werkstattplanungen, Prüfzeiten der Genehmigungsstatik, Fertigungsdauer der Stützwände, Materialbeschaffung usw.
Eine evtl. Detailklärung mit dem bauleitenden Architekten, die anschließende Materialbeschaffung sowie weitere erforderliche Vorarbeiten haben rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Es wird eine
ununterbrochene, zügige Ausführung und eine auf den Terminplan und die Zwischentermine abgestimmte, ständige Baustellenbesetzung erwartet.
Etwaige sich im Lauf des Bauprojekts Änderungen von Anfangs- und Terminfestlegungen werden rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
Die Corona-Pandemie kann noch Auswirkungen auf die Bauabläufe haben. Diese ist geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B) auszulösen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können sich Ausführungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten (§ 6 Abs. 4 VOB/B) verlängern.
zu II.2.7) Die Ausführungsfrist beginnt abweichend mit Auftragserteilung.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5% der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3% der Auftragssumme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/A-EU abzugeben:
1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
1.2) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.4) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.5) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:
1.5.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.5.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.5.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.5.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher)
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/A-EU abzugeben:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/A-EU).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben zu machen:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe nicht vorliegt,
kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ( § 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch in diesem Fall einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;
d) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese den Auftraggebern spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen.
Von den Unterauftragnehmern ist vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und den Auftraggebern vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der abgabefähigen Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html?q=erste+schritte.
Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?ava_arbeitsschritte-avasign.html.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 07.12.2022 -12:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/A-EU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich über das Vergabeportal in elektronischer Form einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU).
6) Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten sowie Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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