Leasing eines landwirtschaftlichen Schleppers mit Kaufoption Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0428
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing eines landwirtschaftlichen Schleppers mit Kaufoption
Leasing eines landwirtschaftlichen Schleppers mit einem Zwischenachshobel (mit Kaufoption)
Kommunalbetrieb der Stadt Buchholz i.d.N. Heidekamp 22 21244 Buchholz i.d.N.
siehe Leistungsbeschreibung
Kaufoption
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund dessen, dass der Einsatz des zu beschaffenden Schleppers schnellstmöglich zur Aufrechterhaltung des Baubetriebshofes benötigt wird, ist eine verkürze Frist wegen der aktuell sich stetig verschlechternden Lieferengpässe, von der insbesondere die Fahrzeugindustrie betroffen ist, zwingend geboten. "
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Agravis Technik Heide-Altmark GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYR4G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).