Faunistische und floristische Kartierungen, Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0349-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Faunistische und floristische Kartierungen, Beratungsleistung
Faunistische und floristische Kartierungen, Gutachtenerstellung, faunistische Beratungsleistung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
Faunistische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen"
- Waldstruktur- und Höhlenbaumkartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 490 ha, Ausführungszeitraum ca. Januar - März 2023)
- Fledermauskartierung inkl. Netzfängen und Quartieruntersuchung (Größe des
Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha, Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023)
- Sonderuntersuchung zur Bechsteinfledermaus inkl. Netzfängen, Quartier- und
Aktionsraumuntersuchung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 410 ha,
Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023)
- Amphibienkartierung inkl. Fangzäunen und -eimern im Bereich eines Gewässers
(Ausführungszeitraum ca. Mitte Februar - August 2023)
- Schmetterlingskartierungen inkl. Fang-/ Wiederfangmethode (Größe des
Untersuchungsraumes ca. 190 ha, Ausführungseitraum ca. Anfang Juli - Ende August
2023)
- Erstellung eines Gesamtgutachtens in Text und Karten (bis 1. Quartal 2024)
- Eingabe in Multibase
Floristische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen"
- Florakartierung inkl. LRT-Kartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha,
Ausführungszeitraum ca. März - September 2023)
- Erstellung eines Fachgutachtens in Text und Karte (bis Mitte Oktober 2023)
- Eingabe in Multibase
Faunistische Beratungsleistungen
- Zuarbeit im iterativen Prozess zwischen Technischer - und Umweltplanung
- Begleitung bei der Erstellung umweltfachlicher Unterlagen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zur Eignung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern).
- § 45 Abs. 4 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 500.000 € für Personenschäden
und
- 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft
gesondert zu erbringen.
- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als
Mindeststandard gefordert.
Zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 500.000 € Gesamtumsatz, sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer).
- § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion werden gefordert / zu folgenden Funktionen werden
gefordert:
- Projektteam
- § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
- Bereits erfolgte Durchführung von faunistischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt
- Bereits erfolgte Durchführung von floristischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
- § 46 Abs. 3 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Als Mindeststandard gefordert sind mindestens 5 beschäftigte Arbeitskräfte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
-die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Berufsregister (gilt auch für Nachunternehmer) etc..
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. (3) 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung der Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ des anderen Unternehmers (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe) sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsregister und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B.
Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de