Faunistische und floristische Kartierungen, Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0349-NO

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18382ace64d-34cb63647079f4e6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Faunistische und floristische Kartierungen, Beratungsleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0349-NO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Faunistische und floristische Kartierungen, Gutachtenerstellung, faunistische Beratungsleistung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

Gradestraße 18

30163 Hannover

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Faunistische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen"

- Waldstruktur- und Höhlenbaumkartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 490 ha, Ausführungszeitraum ca. Januar - März 2023)

- Fledermauskartierung inkl. Netzfängen und Quartieruntersuchung (Größe des

Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha, Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023)

- Sonderuntersuchung zur Bechsteinfledermaus inkl. Netzfängen, Quartier- und

Aktionsraumuntersuchung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 410 ha,

Ausführungszeitraum ca. März bis Oktober 2023)

- Amphibienkartierung inkl. Fangzäunen und -eimern im Bereich eines Gewässers

(Ausführungszeitraum ca. Mitte Februar - August 2023)

- Schmetterlingskartierungen inkl. Fang-/ Wiederfangmethode (Größe des

Untersuchungsraumes ca. 190 ha, Ausführungseitraum ca. Anfang Juli - Ende August

2023)

- Erstellung eines Gesamtgutachtens in Text und Karten (bis 1. Quartal 2024)

- Eingabe in Multibase

Floristische Kartierungen gemäß der aktuellsten Fassung des "Kartiermethodenleitfaden Fauna und Flora bei straßenrechtlichen Eingriffsvorhaben in Hessen"

- Florakartierung inkl. LRT-Kartierung (Größe des Untersuchungsraumes ca. 1.600 ha,

Ausführungszeitraum ca. März - September 2023)

- Erstellung eines Fachgutachtens in Text und Karte (bis Mitte Oktober 2023)

- Eingabe in Multibase

Faunistische Beratungsleistungen

- Zuarbeit im iterativen Prozess zwischen Technischer - und Umweltplanung

- Begleitung bei der Erstellung umweltfachlicher Unterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zur Eignung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

§ 123 (1) GWB:

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des

Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine

Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig

verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über

Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs

(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in

Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des

Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches

(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

§ 123 (4) GWB:

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des

Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder

Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer

Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch

nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 (1) Nr.2 GWB:

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der

Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen

zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,

-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,

-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur

gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- § 45 Abs. 4 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung

Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:

- 500.000 € für Personenschäden

und

- 300.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.

Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft

gesondert zu erbringen.

- § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form

anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als

Mindeststandard gefordert.

Zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV

Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 500.000 € Gesamtumsatz, sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.

Angaben zu folgender Funktion werden gefordert / zu folgenden Funktionen werden

gefordert:

- Projektteam

- § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Für die folgenden Aufgabenbereiche:

- Bereits erfolgte Durchführung von faunistischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt

- Bereits erfolgte Durchführung von floristischen Kartierungen für ein Infrastrukturprojekt sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.

- § 46 Abs. 3 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des

Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu

überprüfen: Nachweis der Eignung durch:

-Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Als Mindeststandard gefordert sind mindestens 5 beschäftigte Arbeitskräfte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

-die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Berufsregister (gilt auch für Nachunternehmer) etc..

Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. (3) 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung der Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ des anderen Unternehmers (Eignungsleihe) vorzulegen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form

anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe) sind auf

gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsregister und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/12/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B.

Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022

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Garrel
Gartow
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Guderhandviertel
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Haselünne
Hasselt
Hatten
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Hohenhameln
Holdorf
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Ihlienworth
Ihlow
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Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
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Oldenburg
Osnabrück
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Osterode am Harz
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Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
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