A 49, Netzoptimierung Südtangente - Streckenbau inkl. Ersatzneubau BW 4 Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2022-0370-NO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 49, Netzoptimierung Südtangente - Streckenbau inkl. Ersatzneubau BW 4
A 49, Netzoptimierung Südtangente - Streckenbau inkl. Ersatzneubau BW 4
ca. 37.300 m3 Asphaltaufbruch; ca. 144.000 m2 Verfestigung herstellen; ca. 142.400 m2 Asphalttrag-, binder- und deckschicht herstellen; ca. 5700 m Entwässerungsrohrleitung herstellen; ca. 6.500 m3 Erdarbeiten Baugrube, ca. 550 m Bohrpfahlgründung (Durchmesser 1,5 m); ca. 550 m Stahlbeton einschl. Fertigteile; ca. 550 t Betonstahl; ca. 16 t Spannstahl; ca. 400 m2 Baugrubenverbau Trägerbohlwand; ca. 3.100 t Betonabbruch; Bauwerksinstandsetzung von 12 Bauwerken mit insgesamt ca. 4.000 m2 Erneuerung der Abdichtung-, schutz- und Deckschicht; ca. 60 m Diensttreppen; ca. 65 m ÜKo Erneuerung; ca. 70 m2 Betonsanierung (unterseitig)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung benatragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifiaktionsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifiziete
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
-des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen
- zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für andere Unternehmer)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Vorlage drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt
auch für andere Unternehmer)
Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen):
- Benennung der Unterauftragnehmer / anderen Unternehmer,
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe,
- Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege sowie dazugehörige Nachweise gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Nachweise der Fachkunde gemäß BGR 128 und der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der Leistungen, die PCB-haltige Stoffe betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)",
- Qualifikation des Koordinators nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519,
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis, Qualifikation
des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG),
- Benennung Aufsteller / Koordinator für die Ausführungsplanung
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton)
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestGradestraße 1830163 HannoverDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de