Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002381996-BwDLZ Hannover
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen
Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen
Hannover, Celle, Ahrbergen
Transport von Möblierungsgerät / Liegenschaftsmaterial im Zuständigkeitsbereich des Objekt-managements ab Gerätelager Scharnhorst-Kaserne mit eigenem Fahrzeug inkl. Aufstellen beim Nutzer einschließlich Entsorgung von Verpackungsmaterial. Damit kann auch die Auslieferung von Telearbeitsplätzen (außerhalb der genannten Liegenschaften) verbunden sein.
Der Zusammenbau von Möblierungsgerät kann ebenfalls erforderlich sein.
Die Umfänge der Transporte variiert zwischen einzelnen Möbelstücken bis hin zu größeren Umzügen ganzer Gebäude.
Das Gewicht des Möblierungsgerät kann beispielsweise wie folgt variieren (nicht abschlie-ßende Aufzählung):
Unterkunftsschrank mit Wertfach = ca. 96 kg
Unterkunftsschrank für Kleider = ca. 67 kg
Schreibtisch elektrisch = ca. 75 kg
Vitrinenschrank = ca. 75 kg
Aktenrollschränke Ober-/Unterteile = ca. 46 kg - 63 kg
Wohnraumliege = ca. 91 kg
Reinigungsgeräteschrank, 2-türig = ca. 120 kg
Gefahrstoffschrank (selten) = je nach Ausführung 100 - 400 kg
In den Liegenschaften sind Gebäude mit bis zu 6 Etagen vorhanden. Jede Art des o. a. Materials muss in diese Höhen transportiert werden können (Ein Aufzug ist regelmäßig nicht vorhan-den). Damit ist auch die Bereitstellung von Außenaufzügen o. ä. inbegriffen.
Zu erwartendes Liegenschaftsmaterial wird bei Vor-Ort-Terminen in den einzelnen Liegenschaften gezeigt.
- Transport von Möblierungsgerät, techn.- und nichttechnischem Verbrauchsmaterial mit einem Fahrzeug inner- und außerhalb der Liegenschaften
- Transport von Altpapier- und Wertstoffsäcken sowie Verbringen in bereitgestellte Container im Fahrzeug.
- Montage- und Handwerkerarbeiten
Beispielsweise Anbringen von Pinnwänden, Whiteboards, Spiegeln, div. Beschilderung, Handtuch- und Seifenspender, Bilderrahmen, Rauchmelder sowie Zusammenbau und Befestigung von Regalsystemen.
Es handelt sich hierbei um Arbeiten, die nicht wesentliche zulassungspflichtige hand-werkliche Tätigkeiten. Darunter fallen im Allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kur-zer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind.
Hierfür ist eine Kleinmittelpauschale bei Angebotsabgabe anzugeben, die jegliche Ma-terialen zu den o. g. Arbeiten abdeckt.
Ein Asbest-/ Schadstoffverdacht ist grundsätzlich gegeben und bei der Arbeitsausführung / Entsorgung (Bohrtätigkeit in Wände u.ä.) zu beachten.
- Abnehmen, Transportieren und Aufhängen von Gardinen / Vorhängen / Lamellenvorhängen u. ä.
- Tausch und vorschriftenkonformer Transport von Feuerlöschern.
- Entsorgung bzw. Abgabe von Alt- und Möblierungsgerät und Sperrmüll beim Ver- und Entsor-gungsplatz oder im Gerätelager in der Scharnhorst-Kaserne bzw. auf Anordnung bei der Depo-nie.
- Absperrdienste nach Vorgabe.
- Bereitstellung von Umzugskartons und anderen Transporthilfsmitteln (z.B. Aktentransportwa-gen o.ä.).
- Die Reaktionszeit für die Durchführung der jeweils anfallenden Arbeiten beträgt 3 Werktage.
Die Prüfung des schriftlichen Auftrages (Offenen-Posten-Liste) seitens des Auftragsnehmers ist umgehend durchzuführen. Jeglicher Mehraufwand ist nur durch vorherige Genehmigung des Objektmanagements durchzuführen und abzurechnen. Der Inhalt der Offenen-Posten-Liste kann am Tag der Durchführung aufgrund unvorhergesehener Sofortmaßnahmen variieren. Der Aufwand derartiger Sofortmaßnahmen gleicht in der Regel den ursprünglich beauftragen Ar-beiten.
- Der Auftragnehmer sichert einen wöchentlichen Abruf in Form von grundsätzlich 2 Personen und einem KFZ pro Liegenschaft zu, die festen Wochentage für jede Liegenschaft werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Abruf erfolgt vom Objektmanagement spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin. Je Auftrag muss der Auftragnehmer in der Lage sein, die Personenzahl zu erhöhen. Die Reaktionszeit bleibt davon unberührt.
- Fahrzeuge / Fuhrpark
Beim Ausüben des Vertragsgegenstandes ist immer die kleinstmögliche vorhandene Fahrzeugklasse zu verwenden (bis max. 7,5 t). Eine Grundausstattung mit den zur Vertragserfüllung nötigen Arbeitsmaterialien wird vorausgesetzt.
Die Gewichtung der Leistungen besteht zu ca. 80% aus Transportleistungen und zu 20% aus Montagearbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung gem. Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit