Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002381996-BwDLZ Hannover

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=485869
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen

Referenznummer der Bekanntmachung: 6002381996-BwDLZ Hannover
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98341140 Hausmeisterdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hausmeisterdienstleistungen an den Standorten Hannover, Celle und Ahrbergen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92 Hannover
NUTS-Code: DE931 Celle
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Hauptort der Ausführung:

Hannover, Celle, Ahrbergen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport von Möblierungsgerät / Liegenschaftsmaterial im Zuständigkeitsbereich des Objekt-managements ab Gerätelager Scharnhorst-Kaserne mit eigenem Fahrzeug inkl. Aufstellen beim Nutzer einschließlich Entsorgung von Verpackungsmaterial. Damit kann auch die Auslieferung von Telearbeitsplätzen (außerhalb der genannten Liegenschaften) verbunden sein.

Der Zusammenbau von Möblierungsgerät kann ebenfalls erforderlich sein.

Die Umfänge der Transporte variiert zwischen einzelnen Möbelstücken bis hin zu größeren Umzügen ganzer Gebäude.

Das Gewicht des Möblierungsgerät kann beispielsweise wie folgt variieren (nicht abschlie-ßende Aufzählung):

Unterkunftsschrank mit Wertfach = ca. 96 kg

Unterkunftsschrank für Kleider = ca. 67 kg

Schreibtisch elektrisch = ca. 75 kg

Vitrinenschrank = ca. 75 kg

Aktenrollschränke Ober-/Unterteile = ca. 46 kg - 63 kg

Wohnraumliege = ca. 91 kg

Reinigungsgeräteschrank, 2-türig = ca. 120 kg

Gefahrstoffschrank (selten) = je nach Ausführung 100 - 400 kg

In den Liegenschaften sind Gebäude mit bis zu 6 Etagen vorhanden. Jede Art des o. a. Materials muss in diese Höhen transportiert werden können (Ein Aufzug ist regelmäßig nicht vorhan-den). Damit ist auch die Bereitstellung von Außenaufzügen o. ä. inbegriffen.

Zu erwartendes Liegenschaftsmaterial wird bei Vor-Ort-Terminen in den einzelnen Liegenschaften gezeigt.

- Transport von Möblierungsgerät, techn.- und nichttechnischem Verbrauchsmaterial mit einem Fahrzeug inner- und außerhalb der Liegenschaften

- Transport von Altpapier- und Wertstoffsäcken sowie Verbringen in bereitgestellte Container im Fahrzeug.

- Montage- und Handwerkerarbeiten

Beispielsweise Anbringen von Pinnwänden, Whiteboards, Spiegeln, div. Beschilderung, Handtuch- und Seifenspender, Bilderrahmen, Rauchmelder sowie Zusammenbau und Befestigung von Regalsystemen.

Es handelt sich hierbei um Arbeiten, die nicht wesentliche zulassungspflichtige hand-werkliche Tätigkeiten. Darunter fallen im Allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kur-zer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind.

Hierfür ist eine Kleinmittelpauschale bei Angebotsabgabe anzugeben, die jegliche Ma-terialen zu den o. g. Arbeiten abdeckt.

Ein Asbest-/ Schadstoffverdacht ist grundsätzlich gegeben und bei der Arbeitsausführung / Entsorgung (Bohrtätigkeit in Wände u.ä.) zu beachten.

- Abnehmen, Transportieren und Aufhängen von Gardinen / Vorhängen / Lamellenvorhängen u. ä.

- Tausch und vorschriftenkonformer Transport von Feuerlöschern.

- Entsorgung bzw. Abgabe von Alt- und Möblierungsgerät und Sperrmüll beim Ver- und Entsor-gungsplatz oder im Gerätelager in der Scharnhorst-Kaserne bzw. auf Anordnung bei der Depo-nie.

- Absperrdienste nach Vorgabe.

- Bereitstellung von Umzugskartons und anderen Transporthilfsmitteln (z.B. Aktentransportwa-gen o.ä.).

- Die Reaktionszeit für die Durchführung der jeweils anfallenden Arbeiten beträgt 3 Werktage.

Die Prüfung des schriftlichen Auftrages (Offenen-Posten-Liste) seitens des Auftragsnehmers ist umgehend durchzuführen. Jeglicher Mehraufwand ist nur durch vorherige Genehmigung des Objektmanagements durchzuführen und abzurechnen. Der Inhalt der Offenen-Posten-Liste kann am Tag der Durchführung aufgrund unvorhergesehener Sofortmaßnahmen variieren. Der Aufwand derartiger Sofortmaßnahmen gleicht in der Regel den ursprünglich beauftragen Ar-beiten.

- Der Auftragnehmer sichert einen wöchentlichen Abruf in Form von grundsätzlich 2 Personen und einem KFZ pro Liegenschaft zu, die festen Wochentage für jede Liegenschaft werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Abruf erfolgt vom Objektmanagement spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin. Je Auftrag muss der Auftragnehmer in der Lage sein, die Personenzahl zu erhöhen. Die Reaktionszeit bleibt davon unberührt.

- Fahrzeuge / Fuhrpark

Beim Ausüben des Vertragsgegenstandes ist immer die kleinstmögliche vorhandene Fahrzeugklasse zu verwenden (bis max. 7,5 t). Eine Grundausstattung mit den zur Vertragserfüllung nötigen Arbeitsmaterialien wird vorausgesetzt.

Die Gewichtung der Leistungen besteht zu ca. 80% aus Transportleistungen und zu 20% aus Montagearbeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/12/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/12/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung gem. Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) bereit.

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2022

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