Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für das Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Referenznummer der Bekanntmachung: 0125-DLG/2022-03.219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für das Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 4, 38108 Braunschweig, anbieten kann.
Die Erstuntersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Eine Übergangsregelung für die Röntgenuntersuchungen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geforderten Röntgencontainers ist möglich. Die Befundung der Bilder muss ebenfalls nicht vor Ort erfolgen.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
38108 Braunschweig
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Ankunftszentrum Braunschweig, Boeselagerstr. 4, 38108 Braunschweig, anbieten kann.
Die Erstuntersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Eine Übergangsregelung für die Röntgenuntersuchungen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geforderten Röntgencontainers ist möglich. Die Befundung der Bilder muss ebenfalls nicht vor Ort erfolgen.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt am 01.02.2023 und läuft zunächst bis zum 31.01.2028. Sollte der Vertrag nicht bis spätestens 9 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre und der Vertrag endet sodann ohne gesonderte Kündigung automatisch zum 31.01.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin hat der Bieter nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über die geforderten Abschlüsse/Qualifikationen des eingesetzten Personals gem. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Punkt B. 2. Zur Verfügung zu stellen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
- mind. 5 Mio. Euro pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden für den einzelnen Schadenfall
Darüber hinaus versichert der Bieter:
- dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungs-summe in Anspruch genommen wurde
- zur Erfüllung der Leistung nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einsetzen werde/werden und dass dieses sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird.
- die jeweiligen Eignungsanforderungen an das Personal gemäß Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) erfüllt werden
- dass er sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten über aller im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Umstände/Informationen verpflichtet.
Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen.
Des Weiteren hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen einen Berufsregisterauszug oder vergleichba-ren Nachweis beizufügen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDNH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/