Landesweite Signifikanzermittlung von Kläranlagenstandorten gemäß Niedersächsischem Maßnahmenprogramm 2021 (EG-WRRL) Referenznummer der Bekanntmachung: 0125-DLG/2021-03.220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landesweite Signifikanzermittlung von Kläranlagenstandorten gemäß Niedersächsischem Maßnahmenprogramm 2021 (EG-WRRL)
Für den NLWKN sollen im Rahmen des Maßnahmentyps "508: Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen" gemäß niedersächsischem WRRL-Maßnahmenprogramm 2021 an allen identifizierten Kläranlagenstandorten biologische Untersuchungen auf Makrozoobenthos, Diatomeen und eine Analytik der Allgemeinen chemisch physikalischen Parameter (ACP) durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Niedersachsen Die Standorte sind der "Anlage_Messstellen" zu entnehmen.
Für den NLWKN sollen im Rahmen des Maßnahmentyps "508: Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen" gemäß niedersächsischem WRRL-Maßnahmenprogramm 2021 an allen identifizierten Kläranlagenstandorten biologische Untersuchungen auf Makrozoobenthos, Diatomeen und eine Analytik der Allgemeinen chemisch physikalischen Parameter (ACP) durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen die "Eigenerklärung Arbeitsschutz" vollständig ausgefüllt einzureichen.
Probenahme, Bestimmung und Auswertung Makrozoobenthos und Benthische Diatomeen
Vorlage der Qualifikationsnachweise der Personen, die die Bestimmungen der biologischen Parameter vornehmen (z.B. Nachweise biologisch/ökologische Ausbildung/Studium, Zeugnisse, Fortbildungen Bestimmungskurse/Biologische Bewertungsverfahren WRRL, ggf. Veröffentlichungen oder Aufträge etc.)
Probenahme der Wasserproben, chemische Analytik
- staatliche Anerkennung oder Akkreditierung für die Probenahme an Oberflächengewässern
- Analysemethoden (einschl. der Labor-, Feld- und Onlinemethoden) bzw. das Qualitätsmanagementsystem im Einklang mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 bzw. ISO/IEC 17025:2017 validiert und dokumentiert bzw. entsprechend angewendet werden bzw. alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtline 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt sind (Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie des Anerkennungsbescheids bzw. der Akkreditierungsurkunde oder vergleichbar, inkl. Anhang und Angaben zu den angewandten genormten Analyseverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen)
- Zertifizierung/Akkreditierung bei einer von EA / IAS / ILAC evaluierten Zertifizierungs-/Akkreditierungsstelle, z.B. bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) - der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen die Zertifizierungsurkunde/Akkreditierungsurkunde einzureichen
- Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen in den vergangenen 3 Jahren einschl. der Ergebnisse des Labors - der Bieter hat darüber entsprechende Referenznachweise im Bereich Chemie und Biologie (Labor) mit seinen Angebotsunterlagen auf einer separaten Anlage einzureichen
Die zuvor beschriebenen Anforderungen "Probenahme der Wasserproben, chemische Analytik" beziehen sich ausschließlich auf den Bieter.
Weitere folgende Anforderungen werden an den Bieter gestellt:
- Kenntnisse und Umgang mit geografischen Koordinaten und Geoinformationssystemen (inkl. technischer Voraussetzungen),
- Angabe zur technischen Möglichkeit für Videokonferenzen mit einem Instant-Messaging-Dienst, vorzugsweise Skype
Sonstige einzureichende Unterlagen/zu tätigende Angaben:
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept mit einem Umfang von maximal 2 Seiten (inkl. Anlagen) vorzulegen. Die Aufteilung der Seiten auf die einzelnen Teilkonzepte (Unterkriterien) obliegt dem Bieter.
Der Bieter soll in dem Konzept mind. auf folgende Punkte eingehen:
- Skizzierung der Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (chemische und biologische Untersuchungen) gem. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B);
- Auswertung und Bewertung für jede einzelne Kläranlage und Probenahmepunkte im Gewässer
- Aussagen und Einschätzungen der lokalen Belastung auf das Gewässer und der WRRL-Signifikanz für den gesamten Wasserkörper;
- Auswertung und Bewertung der chemischen und biologischen Untersuchungen nach OGewV 2016 bzw. chem. Güteklassifikation nach LAWA 1998 für Parameter, die nicht in der OGewV 2016 enthalten sind, nach AbwasserVO 2020, nach Einleitergenehmigung und vom Bund-Länder-AK Abwasser diskutierter eventuell zukünftiger Anforderungen (letzteres wird nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt)
- Statistische Auswertungen der Einzelwerte
- Graphische Darstellungen der Belastungssituation
- Grundsätzliche Maßnahmenempfehlungen für die Kläranlage anhand der vorliegenden Ergebnisse
Weitere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Konzeptdarstellungen fließen als Zuschlagskriterien mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leistungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage des Konzeptes führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung (vgl. auch Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Teil A).
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, welche Angaben zum Management und Logistik der Probenahme/Auswertungen/Berichterstellung (Zeitplan) enthält.
Es sind ebenfalls Angaben zum benötigten Zeitaufwand für die Probenahmen und Bestimmungen der biologischen Untersuchungen detailliert als Arbeitsstunden anzugeben.
Folgende Angaben zu den Arbeitsstunden Biologie sind erforderlich:
-> Makrozoobenthos
Angabe der Einzelkosten (netto und brutto) getrennt für PERLODES- und ergänzend-halbquantitative Proben
o Stunden pro Probenahme getrennt für PERLODES- und ergänzend-halbquantitative Proben
o Stunden pro Datenerfassung,
o Stunden pro Auswertung und Bericht,
-> Phytobenthos-Diatomeen
Angabe der Einzelkosten (netto und brutto)
o Stunden pro Probenahme
o Stunden pro Aufbereitung
o Stunden pro Bestimmung,
o Stunden pro Datenerfassung,
o Stunden pro Auswertung und Bericht.
Folgende Angaben sind zur Chemie erforderlich:
In der "Anlage_Parameterumfang" müssen die Analysenmethoden und Bestimmungsgrenzen je Parameter sowie der jeweiligen Messunsicherheit angegeben werden.
Der Zeitaufwand Probenahme und Bestimmung (Biologie) sowie die Bestimmungsgrenzen (Chemie) fließen als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leis-tungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix).
Sollten die Angaben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage der Angaben führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung (vgl. auch Ziffer 1.15 der Leistungsbeschreibung - Teil A).
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Ausführungskonzept einzureichen, in welchem er Angaben zum Management und Logistik der Probenahmen/ Auswertungen/ Berichterstellung (Zeitplan) ma-chen muss.
Das eingereichte Konzept wird hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Terminplans und der Termintreue bewertet. Nähere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Ausführungskonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 der Leistungsbeschreibung - Teil A sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine be-wertungsrelevante Angabe handelt. Die Nichtvorlage des Konzeptes führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die vollständig ausgefüllte Anlage "Probenahmeumfang_Kosten" einzureichen. In dieser hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen zusätzlich eine Aufschlüsselung der Kosten vorzunehmen. Hier sind für jede Kläranlage bzw. jeden Wasserkörper in Bezug auf die Probenanzahl die Kosten für die aufgeführten Einzelpositionen als Festpreise in der Währung EURO (EUR) ohne Umsatzsteuer (netto) einzutragen (Spalten M bis W der o.g. Anlage). Ebenfalls sind die Gesamtkosten für jede Kläranlage bzw. jeden Wasserkörper als Festpreise in der Währung EURO (EUR) ohne Umsatzsteuer (netto) für die beiden Optionen anzugeben (Spalten X bis AA). Diese gehen in die Bewertung mit ein. Die Summe aller netto Gesamtkosten (Spalte X, Zeile 55 des benannten Vordrucks) fließen mit in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.19 dieser Leistungsbeschreibung).
Folgende Anforderungen werden an den Bieter gestellt bzw. folgende Nachweise/Unterlagen hat der Bieter mit seinem Angebot einzureichen:
- Im Falle eines Ausfalls muss eine kurzfristige Probenahme (innerhalb des Monats, in welchem der Ausfall stattfand) gewährleistet sein - der Bieter hat dies durch Vorlage einer entspre-chenden Eigenerklärung zu bestätigen
- Gewährleistung der Probenahmen im Probenahmezeitraum und zusammenhängende Beprobungen je Kläranlagen-Komplex und Wasserkörper: Angabe zum Umgang bei technischem Ausfall z.B. von Probenahme-Fahrzeugen sowie Angabe von fachlich vergleichbaren Vertretungen mit gleichwertiger Qualifikation (z.B. aufgrund von Krankheit) - der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen Angaben zu möglichen Vertretungsregelungen auf einer Eigenerklärung zu machen
- Sollten Messungen aufgrund von Hochwasser, Niedrigwasser oder aufgrund von Trockenfallen des Gewässers nicht durchgeführt werden können, hat der Bieter hier die Alternativen hierzu aufzuzeigen und diese kurz zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDN5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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