Ex post: Stadt Dannenberg - Erschließungsplanung für das Baugebiet Nebenstedt-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg (Elbe)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elbtalaue.de/home/meine-samtgemeinde/samtgemeinde-elbtalaue/stadt-dannenberg-elbe.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Stadt Dannenberg - Erschließungsplanung für das Baugebiet Nebenstedt-Ost
Die Stadt Dannenberg beabsichtigt, im Ortsteil Nebenstedt ein neues Baugebiet (Nebenstedt-Ost) für die Bebauung mit Wohnhäusern in drei Bauabschnitten zu erschließen. Es sollen die Planungsleistungen für die Erschließung der Fläche mit Gemeindestraßen sowie durch die von der Stadt selbst zu verantwortenden Medien vergeben werden. Es handelt sich um folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff.,
- Technische Ausrüstung §§ 55 ff.,
- Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff.,
- Geotechnik gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.3.3.
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.4.4.
29451 Dannenberg Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort im Bereich des Baugebiets.
Die Stadt Dannenberg beabsichtigt, im Ortsteil Nebenstedt ein neues Baugebiet (Nebenstedt-Ost) für die Bebauung mit Wohnhäusern in drei Bauabschnitten zu erschließen. Es sollen die Planungsleistungen für die Erschließung der Fläche mit Gemeindestraßen sowie durch die von der Stadt selbst zu verantwortenden Medien vergeben werden. Es handelt sich um folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff.,
- Technische Ausrüstung §§ 55 ff.,
- Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff.,
- Geotechnik gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.3.3.
- Planungsbegleitende Vermessung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.4.4.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die in Abschnitt B beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise in den nachfolgend beschriebenen Leistungsstufen:
Leistungsstufe 1 (BA 1 + BA 2 + BA3):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 1-4.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 1-4.
- Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Grundleistungen LP 1-4.
- Planungsbegleitende Vermessung, LP 1-4.
Leistungsstufe 2 (BA 1):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Grundleistungen LP 5-9.
- Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwall im BA 1), Örtliche Bauüberwachung LP 8.
Leistungsstufe 3 (BA 2):
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des AN mit der Leistungsstufe 1 (Grundbeauftragung). Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen (Folgebeauftragungen) erfolgt durch einseitigen Abruf durch den AG.
1) Hinweis zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7):
Es handelt sich um eine Schätzung des Auftraggebers auf Basis der bisherigen Planungen für den Ausbau der BA 1 und 2 sowie der Besiedelung des Baugebiets. In Abhängigkeit davon und der Ausnutzung der vorstehend beschriebenen Optionen durch den Auftraggeber kann sich eine kürzere oder längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
2) Vorbehalt der Vergabe weiterer gleichartiger Planungsleistungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV weitere, gleichartige Planungsleistungen für den BA 3 in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben. Zu erbringen wären auch für den BA 3 folgende Leistungen wie oben beschrieben:
- Verkehrsanlagen, Grundleistungen LP 5-9.
- Verkehrsanlagen, Örtliche Bauüberwachung LP 8.
- Technische Ausrüstung, Grundleistungen LP 5-9.
Der Auftraggeber behält sich vor, von der Möglichkeit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb Gebrauch zu machen, wenn die Planungsleistungen in den BA 1 bis 2 regelgerecht und zuverlässig erbracht worden sind, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen und der Bedarf an Planungsleistungen für den BA 3 tatsächlich gegeben ist. Eine Selbstbindung des Auftraggebers durch diesen Vorbehalt ist ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6MRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.