Call Center Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02577

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserver- und Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Call Center Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02577
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:

Entgegennahme der Telefonanrufe montags bis freitags in der Zeit von 7:00 - 16:00 Uhr

(ausschließlich Inbound). Die technische Erreichbarkeit des Call-Centers muss in dieser Zeit

durchgehend gewährleistet sein. Im Falle einer Störung oder eines Ausfalles ist innerhalb

von 3 Stunden eine Lösung oder ein gangbarer Workaround zu schaffen.

Der Vorgang ist abschließend mit dem Kunden zu bearbeiten. Mit Beendigung des

Telefonates ist der Vorgang im SAP IS-U dokumentiert und erledigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214200 Telefonzentraldienste
79500000 Bürohilfsarbeiten
79510000 Telefonauftragsdienste
79511000 Telefonistendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:

Entgegennahme der Telefonanrufe montags bis freitags in der Zeit von 7:00 - 16:00 Uhr (ausschließlich Inbound). Die technische Erreichbarkeit des Call-Centers muss in dieser Zeit durchgehend gewährleistet sein. Im Falle einer Störung oder eines Ausfalles ist innerhalb von 3 Stunden eine Lösung oder ein gangbarer Workaround zu schaffen.

Der Vorgang ist abschließend mit dem Kunden zu bearbeiten. Mit Beendigung des Telefonates ist der Vorgang im SAP IS-U dokumentiert und erledigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 13
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Lösung einer Aufgabenstellung und Assessment (strukturiertes Interview) / Gewichtung: 8
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option: Unterstützungsleistungen im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2025

Bei Bedarf des eigenen Kundenservices des OOWV soll er auf den Auftragnehmer zugreifen können. Im Angebot ist vom Bieter darzustellen, mit welcher Vorlaufzeit eine solch kurzfristige Beauftragung erfolgen kann. Angaben zur Vergütung sind im Preisblatt einzupflegen.

Im Falle eines Abrufs dieser Option geht der OOWV derzeit von folgenden Schätzwerten aus:

- Abstimmung mit dem Koordinator: 1 x pro Woche (ggf. 2 x 1/2 Tag) = 4 Tage/Monat = 96 Tage für 24 Monate

- 750 Anrufe pro Woche x 4 Wochen = 3.000 Anrufe pro Monat = 72.000 Anrufe für 24 Monate

- 500 Vorgänge pro Woche x 4 Wochen = 2.000 Vorgänge pro Monat = 48.000 Vorgänge für 24 Monate

Optionale Leistungen können durch einfache schriftliche Mitteilung des AG abgerufen werden. Diese optionalen Leistungen werden mit vollem oder eingeschränkten Leistungsumfang, einzeln oder im Ganzen beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Insbesondere behält sich der AG vor, diese Leistungen an Dritte zu vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 079-213909
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Rhenus :people! Bamberg GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rhenus-people.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben zum Auftragswert in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine

Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 3 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3,

Nr. 4 SektVO nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRQA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160

GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist

darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134

Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen

Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die

Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder

Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen

Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.

Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine

entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2022

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