Beschaffung von Arbeitsbekleidung und Sicherheitsschuhen für die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Arbeitsbekleidung und Sicherheitsschuhen für die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Die Ausschreibung beinhaltet die Beschaffung von Arbeitsbekleidung und Sicherheitsschuhen einschließlich waren- und servicebezogener Dienstleistungen für die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: „NPorts oder Auftraggeber“) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Auftraggeber ist verantwortlich für fünf Seehäfen, sieben Inselversorgungshäfen und drei Regionalhäfen in der niedersächsischen Küstenregion. Das Unternehmen besteht aus der Zentrale mit Sitz in Oldenburg sowie den Niederlassungen Brake, Cuxhaven, Emden, Norden und Wilhelmshaven. Zu den Kernaufgaben gehören die Entwicklung sowie Bau und Instandhaltung der Hafeninfrastruktur.
Das Vergabeverfahren hat die Beschaffung von Arbeitsbekleidung und Sicherheitsschuhen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der NPorts einschließlich waren- und servicebezogener Dienstleistungen zum Gegenstand. Für die zu vergebenden Liefer- und Dienstleistungen soll mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 6 Jahren zuzüglich Verlängerungsoptionen abgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den zur Information der Bewerber bereits gesondert beigefügten bzw. abrufbaren Unterlagen zur Angebotsphase, insbesondere dem Vertragsentwurf sowie der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 1 Jahr verlängern (Option zugunsten des Auftraggebers). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag nach Einreichung der Musterartikel und Durchführung des Anwendertests auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister) (Formblatt gem. Vergabeunterlagen).
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (Erbringung von waren- und servicebezogenen Leistungen bezüglich Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen, insbesondere Lieferung).
Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts „Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Anlage TNW 06) folgende Angaben enthalten:
- Referenzauftraggeber
- Bezeichnung des Referenzauftrags;
- Beschreibung der erbrachten Leistungen; anhand der Beschreibung muss es für den Auftraggeber möglich sein nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt;
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen netto;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in dem Bereich, in dem vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zudem das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Einreichung folgender Eigenerklärung nachzuweisen:
Eigenerklärung mit:
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
- Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister
- Angaben zur Erklärungen in Bezug auf die Eignung
(Formblatt gemäß Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.