Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 2022791
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 197-560861)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover
Leistungen im On-Demand-Verkehr „sprinti“ in der Region Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/75f42324-9531-48c2-963b-3a09067615f5
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/00b55fd6-01a0-4631-8a01-42fe9a1c51f2
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen On-Demand-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der On-Demand-Dienste vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Kumulative Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist (wobei Referenzen auch zur parallelen Erfüllung beider Anforderungen genutzt werden dürfen),
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über einen Monat bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 200 Fahrerinnen und Fahrer parallel eingesetzt wurden (wobei die Fahrerinnen und Fahrer nicht gleichzeitig eingesetzt worden sein müssen; es genügt, wenn so viele Fahrerinnen und Fahrer für die betroffenen Leistungen entweder im Laufe einer Kalenderwoche eingesetzt worden waren oder wegen Krankheit oder Urlaub nicht eingesetzt wurden) und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen im ländlichen Raum bzw. Umlandbereich über mindestens einen Monat erbracht hat, bei denen in der über mindestens drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 50 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 50 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, die bereits zum Zeitpunkt des Einsatzes im Referenzverkehr mindestens die folgenden Funktionalitäten aufwies: Die Software ermöglicht es den Kunden, Fahrten innerhalb des Bediengebiets unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und -angaben zwischen 2 virtuellen Haltestellen oder zwischen einer virtuellen Haltestelle und einer anderen ÖPNV-Haltestelle (Anschlussfahrten) zu buchen. Die Kunden können wählen zwischen der Angabe der gewünschten Abfahrtszeit oder der gewünschte Ankunftszeit am Reiseziel (Möglichkeiten: sofort, in xx Minuten, um xx.yy Uhr am xx.yy.zzzz). Die Software informiert bei der Buchung über etwaige parallele andere ÖPNV-Angebote und verweigert in vorher definierten Fällen die Buchung.
Soweit bei den drei vorstehenden Voraussetzungen jeweils von einer softwarebasierten On-Demand-Verkehrsleistung die Rede ist, liegt diese vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgeben und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfassen kann.
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen On-Demand-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der On-Demand-Dienste vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Kumulative Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist (wobei Referenzen auch zur parallelen Erfüllung mehrerer Anforderungen genutzt werden dürfen),
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über einen Monat bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 200 Fahrerinnen und Fahrer parallel eingesetzt wurden (wobei die Fahrerinnen und Fahrer nicht gleichzeitig eingesetzt worden sein müssen; es genügt, wenn so viele Fahrerinnen und Fahrer für die betroffenen Leistungen entweder im Laufe einer Kalenderwoche eingesetzt worden waren oder wegen Krankheit oder Urlaub nicht eingesetzt wurden) und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde , und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen im ländlichen Raum bzw. Umlandbereich über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über mindestens drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 50 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, und
— dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs mindestens softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistungen über mindestens drei Monate erbracht hat, bei denen in der über drei Monate bestehenden Wochenspitze (alle angegebenen Referenzleistungen addiert) mindestens 20 Fahrzeuge parallel eingesetzt wurden und bei denen eine auch für die hiesige Leistungserbringung vorgesehene Software verwendet wurde, die bereits zum Zeitpunkt des Einsatzes im Referenzverkehr mindestens die folgenden Funktionalitäten aufwies: Die Software ermöglicht es den Kunden, Fahrten innerhalb des Bediengebiets unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und -angaben zwischen 2 virtuellen Haltestellen oder zwischen einer virtuellen Haltestelle und einer anderen ÖPNV-Haltestelle () zu buchen. Die Kunden können wählen zwischen der Angabe der gewünschten Abfahrtszeit oder der gewünschte Ankunftszeit am Reiseziel (Möglichkeiten: „sofort“ sowie „in xx Minuten“ oder „um xx.yy Uhr am xx.yy.zzzz“). Die Software informiert bei der Buchung über etwaige parallele andere ÖPNV-Angebote und verweigert in vorher definierten Fällen die Buchung.
Soweit bei den drei vorstehenden Voraussetzungen (die alle den Betrieb der Verkehrsleistung mit eigenem Fahrpersonal inkl. Stellung der Software umfassen) jeweils von einer softwarebasierten On-Demand-Verkehrsleistung die Rede ist, liegt diese vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgeben und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfassen kann.
Das Formular zum Teilnahmeantrag wurde angepasst.