Stadtpark Wilhelmshaven, 2.2 -Parkwege Ost-Spielwiese
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtpark Wilhelmshaven, 2.2 -Parkwege Ost-Spielwiese
Umgestaltung der Parkwege und Spielwiese im Stadtpark Wilhelmshaven.
Abbruch bestehender Wegeflächen.
Stadtpark Wilhelmshaven, Promenade am Bootshaus Zum Ehrenfriedhof 26386 Wilhelmshaven
Garten- und Landschaftsbauarbeiten 1.1 Boden und Erdarbeiten 1.2 Geländefläche sonstiges 2. Abtragen und Herstellen von Wegen 3.1 Abwasseranlagen 3.2 Wasseranlagen 4.1 Allgemeine Einbauten 5.1 Vegetationstechnische Bodenarbeiten 5.2. Rasen und Ansaaten 6 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind aufgesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle/Industrie- u. Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
Nachweis über den Umsatz der drei letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Nachweis des Mindestumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von durchschnittlich jährlich 2,5 Mio € brutto für Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus,
- Nachweis von mind. einer in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen vergleichbaren Leistung des Garten und
Landschaftsbaus, mit einem Mindestauftragsvolumen von 175.000 € brutto,
Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften;
Referenzliste oder/und Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angaben über: Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer);
Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung;
Kalkulationsnachweise (Formblätter Nr. 221, 222);
- Nachweis der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen
Arbeitskräften von mind. 25 gewerblich Beschäftigen im Garten- und Landschaftsbau,
- Nachweis von mind. 2 in den letzten 5 Jahren ausgeführten Wassergebundenen Wegedecken im
öffentlichen Bereich mit einer Fläche von jeweils mind. 500 m2 (als Nachweis für die Eignung zur fachlich korrekten Ausführung der Positionen 2.1.10., 2.1.30., 2.1.120., 2.1.130.),
- Nachweis von mind. 2 in den letzten 5 Jahren ausgeführten Baumpflanzungen, StU 20-25 oder größer
mit Alleecharakter im öffentlichen Bereich mit einer Stückzahl von jeweils mind. 10 (als Nachweis für die Eignung zur fachlich korrekten Ausführung der Positionen 6.1.50., 6.1.60., 6.2.10., 6.2.20., 6.2.30.,
6.2.40., 6.2.50., 6.2.60., 6.2.70., 6.2.80., 6.2.90., 6.2.130., 6.2.140., 6.2.150., 6.2.160., 6.2.170., 6.4.10.,
6.4.20., 6.4.30., 6.4.40., 6.4.50.),
- Nachweis von mind. 1 in den letzten 5 Jahren ausgeführten Ufereinfassung aus Holz (unabhängigg von
der Bauart) eines öffentlich zugänglichen Gewässers von mind. 50 m Länge (als Nachweis für die Eignung zur fachlich korrekten Ausführung der Position 4.2.20.).
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus - Submissionsstelle - , Rathausplatz 9, Raum 6/9, 26382 Wilhelmshaven
Submissionsleiter/-in, -helfer/-in, -protokollant/-in, RPA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]