Lieferung der Beschilderung Masterplan Wandern Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0354
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Beschilderung Masterplan Wandern
Lieferung von Beschilderung für den Masterplan Wandern
Landkreis Vechta, versch. Bauhöfe der Städte und Gemeinden.
80 Stück Infotafeln mit Aluminiumpfosten und Kartenbild;
33 Stück Kartenbild Alu Dibond für vorh. Ständerwerk u. Pfostenabdeckung;
1.629 Stück Armwegweiser Alu-Dibond, 120 mm x 540 mm;
5.110 Stück Markierungszeichen Landkreis Vechta (Aufkleber);
550 Stück Pfeilaufkleber weiss;
13.730 Stück Markierungszeichen Landkreis Vechta aus Alu;
258 Stück Standortinfoschilder 297 mm x 210 mm;
170 Stück Informationstafeln um Verhalten in Natur & Landschaft;
135 Stück Informationstafeln zum Mountainbiken;
52 Stück Holzpfosten für Zielwegweisung, L 3,00 m;
200 Stück Stahlrohrpfosten für Zielwegweisung, L 3,50 m;
167 Stück Betonsockelsteine;
100 Stück Fertigbeton;
40 Stück Stahlrohrpfosten zur Verlängerung incl. Long-Fix-Rohrverbindung;
600 Poller als Markierungspfosten incl. H-Pfostenträger;
div. Befestigungsmaterialien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzliste (Angabe von mindestens 3 vergleichbaren
Aufträgen);
Formblatt 124 Eingenerklärung zur Eignung Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen
Beschäftigten
- Benennung der Person, die für die Leitung vorgesehen ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (sofern
verpflichtet)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenen leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgefügrten Aufträge.
Berufshaftpflichtversicherung: Für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind (Unternehmensreferenzen), bitte verwenden Sie hierzu das
bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung".
- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die
mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über
die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung des Dienstleisters und/oder der Führungskräfte des
Unternehmens.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags erfolgt.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444
"Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist zur Auskunfsterteilung endet am 22.11.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.