Ausschreibung Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lehrte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den Gebäuden der Stadt Lehrte in den Ortsteilen Immensen, Arpke, Sievershausen, Hämerlerwald und Kernstadt, gesamt 40 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 40.558 m² bzw. Glasfläche von ca. 9.962 m².
Unterhalts-/Grundreinigung (Gebäude in den Ortsteilen Immensen und Arpke)
Lehrte (Ortsteile Immensen und Arpke)
Unterhalts-/Grundreinigung in Schulen, Sporthallen, Kitas, Jugendtreffs, Feuerwehrgebäuden und Kapellen,
gesamt 14 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 9.306 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Unterhalts- / Grundreinigung (Gebäude in den Ortsteilen Sievershausen und Hämerlerwald)
Lehrte (Ortsteile Sievershausen und Hämerlerwald)
Unterhalts-/Grundreinigung in Schulen, Sporthallen, Kitas, Jugendtreffs, Feuerwehrgebäuden und Kapellen,
gesamt 14 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 8.168 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Unterhalts-/Grundreinigung (Gebäude im Ortsteil Kernstadt I)
Lehrte (Ortsteil Kernstadt)
Unterhalts-/Grundreinigung in Schulen, Sporthallen und einem Jugendzentrum, gesamt 6 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 8.672 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Unterhalts-/Grundreinigung (Gebäude im Ortsteil Kernstadt II)
Lehrte (Ortsteil Kernstadt)
Unterhalts-/Grundreinigung in Schulen, Sporthallen und einem Jugendzentrum und zwei Kitas, gesamt 6 Objekte mit einer Gesamtfläche von ca. 14.412 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Glasreinigung (alle Gebäude aus Los 1 und Los 2)
Lehrte (Ortsteile Immensen, Arpke, Sievershausen und Hämerlerwald)
Glasreinigung (alle Gebäude aus Los 1 und Los 2), gesamt 28 Objekte mit einer Glasfläche von ca. 4.046 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Glasreinigung (alle Gebäude aus Los 3 und Los 4)
Lehrte (Ortsteil Kernstadt)
Glasreinigung (alle Gebäude aus Los 3 und Los 4), gesamt 12 Objekte mit einer Glasfläche von ca. 5.916 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass - der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. die Glasreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Lehrte, Fachdienst Gebäudewirtschaft, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html