Reinigungs- und Spüldienstleistungen für das Restaurant Der Gartensaal und für die Rathauskantine im Neuen Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 18-0842-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungs- und Spüldienstleistungen für das Restaurant Der Gartensaal und für die Rathauskantine im Neuen Rathaus
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der Reinigung und der
Spüldienstleistungen für das Restaurant „Der Gartensaal“ und für die Rathauskantine in Neuen Rathaus für den
Fachbereich Personal und Organisation. Die aufgeführten Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.04.2023
bis zum 31.03.2027 ausgeschrieben.
Reinigungsfläche Gartensaal:
566m² Fußbodenfläche
101,59m² Toiletten und Garderobenfläche
Reinigungsfläche Kantine:
904m² Fussbodenfläche
38m² Toilettenfläche
Hannover
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die
fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
Angabe der Eignungskriterien
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (diese Erklärung ist im Angebotsblatt enthalten, kein separates Blatt erforderlich)
- Eigene Erklärung darüber, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder eröffnet wird und dass das
Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (diese Erklärung ist im Angebotsblatt enthalten, kein
separates Blatt erforderlich)
- Eigenerklärung über die Verpflichtung, vor Auftragsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen und der AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach
Vertragsunterzeichnung nachzuweisen. Mindestdeckungssummen je Schadensfall:1.000.000,00 € für
Sachschäden, 3.000.000,00 € für Personenschäden, 50.000,00 € für Abwasserschäden und 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden (inkl. Schlüsselversicherung)
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter
übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die
fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
Angabe der Eignungskriterien
-Benennung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angaben über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zu jeder
Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden:
+Name/Bezeichnung des Auftraggebers
+Ansprechpartner mit Telefonnummer
+Zeitraum
+kurze Beschreibung der Leistung
+Umsatzvolumen pro Jahr (€)
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter
übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland