Neubau einer Rettungswache - Architektenausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-65-2022-0020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Rettungswache - Architektenausschreibung
Neubau einer Rettungswache am Standort Stade-Wiepenkathen
Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
architektonische Planung einer Rettungswache für den Landkreis Stade am Standort Stade-Wiepenkathen
Der Baukörper soll möglichst ebenerdig in kompakter Bauweise eingeschossig errichtet werden. Er setzt sich zusammen aus einem großen Hallentrakt, der mit 9 Einstellplätzen für Rettungswagen und einer Waschhalle bemessen werden muss. Dabei sollte die Erweiterungsmöglichkeit für Hallen bedacht werden. Außerdem müssen zwei getrennte Sozialtrakte vorgesehen werden, da der Rettungsdienst an diesem Standort aufgrund von Lage und Größe an zwei Beauftragte vergeben wird. Der jeweilige Bereich der Rettungsdienstbeauftragten sollte klar abgrenzbar sein, da ein Mietverhältnis besteht. Die Sozialtrakte beinhalten die Unterbringung von den Sanitär- und Umkleideräumen (Schwarz-/Weiß-Trennung), Verwaltungsräumen, Ruhe- und Aufenthaltsräumen. Ebenso sind weitere Räume für Lager/Material, Desinfektion, Hausanschluss, Waschmaschine, etc. gemäß den gültigen DIN-Vorschriften dort vorzusehen. In einem Trakt soll ein Schulungsraum von 40 m² vorgesehen werden. Ebenso wird ein Raum als Außenlager/Geräte in der Planung berücksichtigt.
Die Ausstattung des Gebäudes wird im mittleren Segment angesiedelt.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen [Betrag gelöscht] Euro (KG 300 und 400).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Die Anforderungen sind erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen und eine Bauvorlagenberechtigung in Deutschland besitzen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie", geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Der Auftraggeber wird von Bietern, die in die engere Wahl kommen, entsprechende Nachweise verlangen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu Referenzen
Durchführung von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen in den vergangenen fünf Jahren: Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Neubau und / oder die Sanierung von Rettungswachen oder Feuerwachen nach DIN 13049 (Rettungswachen) bzw. DIN 14092 (Feuerwachen) umfasst und mindestens jeweils mit dem Bau begonnen worden ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, werden Referenzprojekte berücksichtigt, die in den letzten fünf Jahren erbracht worden sind. Bei dem Neubau / der Sanierung von Rettungs- und Feuerwachen nach DIN 13049 (Rettungswachen) bzw. DIN 14092 (Feuerwachen) handelt es sich um ein relativ enges Marktsegment, das die vorgenommene Ausweitung des Berücksichtigungszeitraumes rechtfertigt. Gleichzeitig ist die Beschränkung auf die vorgegebenen Nutzungsarten im Interesse einer Erfolg versprechenden Umsetzung einer zukunftsorientierten Rettungsdienstinfrastruktur im Landkreis Stade erforderlich.
2) Eigenerklärung zur Qualitätssicherung
3) Eigenerklärung über vorhandene Sprachkenntnisse der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeitenden
4) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens mit den erforderlichen Betriebsmitteln (Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software)
5) Eigenerklärung zur Verpflichtung der Mitarbeitenden nach dem Verpflichtungsgesetz
Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
1) zu den Referenzen:
Der Bieter muss in den letzten fünf Jahren mindestens zwei vergleichbare Aufträge ausgeführt haben.
Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie den Neubau und / oder die Sanierung von Rettungswachen oder Feuerwachen nach DIN 13049 (Rettungswachen) bzw. DIN 14092 (Feuerwachen) umfasst und mindestens jeweils mit dem Bau begonnen worden ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, werden Referenzprojekte berücksichtigt, die in den letzten fünf Jahren erbracht worden sind. Bei dem Neubau / der Sanierung von Rettungs- und Feuerwachen nach DIN 13049 (Rettungswachen) bzw. DIN 14092 (Feuerwachen) handelt es sich um ein relativ enges Marktsegment, das die vorgenommene Ausweitung des Berücksichtigungszeitraumes rechtfertigt. Gleichzeitig ist die Beschränkung auf die vorgegebenen Nutzungsarten im Interesse einer Erfolg versprechenden Umsetzung einer zukunftsorientierten Rettungsdienstinfrastruktur im Landkreis Stade erforderlich.
Für diese Referenzen sind auf besondere Anforderung der Vergabestelle jeweils Auftraggeber, Ansprechpartner, Kurzbeschreibung / Art der ausgeführten Leistungen, geschätzte anrechenbare Kosten sowie der Ausführungszeitraum anzugeben.
2) zur Qualitätssicherung:
Es muss eine Erreichbarkeit der Baustelle im Bedarfsfall durch den projektbetreuenden Mitarbeitenden des Bieters innerhalb von 60 Minuten gewährleistet sein.
3) zu den Sprachkenntnissen:
Die für das Projekt eingesetzten verantwortlichen Mitarbeitenden des Bieters müssen über Sprachkenntnisse auf einem Kompetenzniveau mindestens nahe Muttersprache (C 1) der Deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu
werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierten Stelle über die Anerkennung in Deutschland
vorgelegt werden.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.