Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-25-009

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awigo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4SYWG2QSVZB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y4SYWG2QSVZB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-25-009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.

An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden.

Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung des Grünabfalls eines Teils der oben genannten Grünplätze. Es sind ca. 12.000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH Niedersachsenstr. 19 49124 Georgsmarienhütte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Annahme und Verwertung (ca. 12.000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen und Recyclinghöfen:

- Alt-Georgsmarienhütte

- Bad Iburg-Ostenfelde

- Bad Laer

- Glandorf

- Hagen a.T.W.

- Hasbergen

Die Mengen werden durch einen von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beauftragten Dritten von den Grünschnittsammelplätzen an die vom Auftragnehmer zwingend benannte Verwertungsanlage angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an seiner Verwertungsanlage vorzunehmen. Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmalig nach Ablauf von 24 Monaten gekündigt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis (einfache Kopie) nicht älter als 6 Monate über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des

Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für

alle Mitglieder einzeln einzureichen.

- Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit

dem Angebot einzureichen:

Ich/wir erklären hiermit,

- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt.

- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt.

- dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich

erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können.

- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen

nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert

Euro belegt ist.

Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vornehmen, bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.

Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu

machen:

- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).

Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV in den Angeboten jeweils zu benennen:

- die Mitglieder sowie

- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.

Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen

hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass

- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe -

rechtsverbindlich vertritt,

- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als

Gesamtschuldner haften.

Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), sind diese zwingend mit dem Angebot zu benennen. Für den Eignungsleihgeber sind die erforderlichen Erklärungen

ebenfalls vorzulegen sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer

Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt Anlage E ist zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:

- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen

ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).

Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben

andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder

Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle

Mitglieder einzeln einzureichen.

Der Bieter hat ferner eine Eigenerklärung mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen:

Ich/wir erkläre/n hiermit,

- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende

Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (mindestens in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).

Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,

jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle

Mitglieder einzeln einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:

- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen

ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben

andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Der Bieter hat ferner eine Eigenerklärung mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen:

Ich/wir erkläre/n hiermit,

- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (mindestens in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw.

erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).

Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu

machen:

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle

Mitglieder einzeln einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise mit seinem

Angebot einzureichen:

- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen

Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und vorzulegen.

- Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis

des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid )

Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot

folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grünabfall) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

- Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise mit seinem

Angebot einzureichen:

- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen

Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und vorzulegen.

- Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid )

Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:

- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grünabfall) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese

Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

- Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

-Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 2,5 % der Netto Auftragssumme, bezogen auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.

-Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

-Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

- Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes: Der Bieter hat die als

Anlage H in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen.

Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem

Nachunternehmer einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/11/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform des Deutschen Vergabeportals bereitgestellt.

Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des deutschen Vergabeportals zu verwenden.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4SYWG2QSVZB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes

Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend

gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2022

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