Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-25-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Leistungen zur Grünabfallverwertung
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Für die rund 360.000 Einwohner in 34 Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ist sie für die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und somit auch für die Grünabfallsammlung zuständig.
An 31 Grünplätzen können im Landkreis Osnabrück kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen angeliefert werden.
Der Auftraggeber vergibt in dieser Ausschreibung den Auftrag zur Verwertung des Grünabfalls eines Teils der oben genannten Grünplätze. Es sind ca. 12.000 Mg Grünabfall pro Jahr zu verwerten.
AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH Niedersachsenstr. 19 49124 Georgsmarienhütte
Annahme und Verwertung (ca. 12.000 Mg) der Grünabfälle von folgenden Grünsammelplätzen und Recyclinghöfen:
- Alt-Georgsmarienhütte
- Bad Iburg-Ostenfelde
- Bad Laer
- Glandorf
- Hagen a.T.W.
- Hasbergen
Die Mengen werden durch einen von der AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beauftragten Dritten von den Grünschnittsammelplätzen an die vom Auftragnehmer zwingend benannte Verwertungsanlage angeliefert. Der Auftragnehmer hat die Verwiegung der Abfälle an seiner Verwertungsanlage vorzunehmen. Die Sammlung und Beförderung der Grünabfälle sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmalig nach Ablauf von 24 Monaten gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis (einfache Kopie) nicht älter als 6 Monate über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für
alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit
dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt.
- dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich
erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können.
- dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen
nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt ist.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vornehmen, bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu
machen:
- Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV in den Angeboten jeweils zu benennen:
- die Mitglieder sowie
- eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen
hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe -
rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als
Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), sind diese zwingend mit dem Angebot zu benennen. Für den Eignungsleihgeber sind die erforderlichen Erklärungen
ebenfalls vorzulegen sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das Formblatt Anlage E ist zu verwenden.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben
andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder
Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle
Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat ferner eine Eigenerklärung mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (mindestens in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle
Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben
andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat ferner eine Eigenerklärung mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (mindestens in Höhe von 1,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw.
erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu
machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle
Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise mit seinem
Angebot einzureichen:
- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen
Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und vorzulegen.
- Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis
des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid )
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot
folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grünabfall) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Nachweise mit seinem
Angebot einzureichen:
- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen
Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und vorzulegen.
- Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage G (Preisblätter) zwingend benannten Anlage zur Verwertung von Grünabfall gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und der voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid )
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Grünabfall) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese
Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
-Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 2,5 % der Netto Auftragssumme, bezogen auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
-Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
-Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
- Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes: Der Bieter hat die als
Anlage H in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem
Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform des Deutschen Vergabeportals bereitgestellt.
Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des deutschen Vergabeportals zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4SYWG2QSVZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.