Rahmenvereinbarung zu Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Zuziehung von Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II, einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle aus (§ 57b AtG)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Archivstr. 2 30169 Hannover Erfüllungsorte sind Hannover (Sitz des Auftraggebers) und die Schachtanlage Asse II in Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Zuziehung von Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II, einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle aus (§ 57b AtG).
Die vorliegende Ausschreibung umfasst hierbei den Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle und hiermit im Zusammenhang stehender Maßnahmen wie im Wesentlichen in den Antragskomplexen I, II und III der Planerischen Mitteilung der BGE vom 25.09.2020 dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/energie/kerntechnik/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY3DNDT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Rügen und Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Zuständig ist die:
Vergabekammer Niedersachsen
beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Informations- und Wartefrist:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.