Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gartow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gartow.de/home.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98330000 Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!!!)

Die Samtgemeinde Gartow führt ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes durch.

Das Markterkundungsverfahren dient der Vorbereitung einer möglichen Auftrags-vergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen.

Mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurde die ECONUM Unternehmensberatung in Dresden beauftragt (Kontaktstelle ).

Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches, transparentes und gleichbehandelndes Vergabeverfahren durchgeführt wird.

Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.

Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.

Die Samtgemeinde Gartow ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.

Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung vorgesehen, da es sich hier nicht um ein

Vergabeverfahren handelt. Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:

Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches, transparentes und gleichbehandelndes Vergabeverfahren durchgeführt wird.

Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.

Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.

Die Samtgemeinde Gartow ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.

2) Allgemeine Rahmenbedingungen

Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

- Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P/documents

- etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P einzureichen,

- die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen gebunden,

- eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen,

- Unterlagensprache: Deutsch.

3) Form und Frist zur Interessenbekundung:

Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (Anlage 1) per Email via [gelöscht] oder über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P einzureichen.

Postalische Interessensbekundungen sind nicht zugelassen.

Die Interessenbekundung muss bis spätestens 16.11.2022, 12 Uhr eingereicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2022

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