Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gartow
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gartow.de/home.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes
Markterkundungsverfahren (kein Vergabeverfahren!!!)
Die Samtgemeinde Gartow führt ein Markterkundungsverfahren gemäß § 28 VgV hinsichtlich der Betriebsführung der Wendland-Therme und des Campingparkes durch.
Das Markterkundungsverfahren dient der Vorbereitung einer möglichen Auftrags-vergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen.
Mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurde die ECONUM Unternehmensberatung in Dresden beauftragt (Kontaktstelle ).
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches, transparentes und gleichbehandelndes Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Die Samtgemeinde Gartow ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um ein Markterkundungsverfahren.
Im Rahmen der Markterkundung ist generell keine Zuschlagserteilung vorgesehen, da es sich hier nicht um ein
Vergabeverfahren handelt. Insofern sind keine Kriterien vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens:
Das Markterkundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben des GWB und der VgV. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches, transparentes und gleichbehandelndes Vergabeverfahren durchgeführt wird.
Es besteht kein Anspruch auf die spätere Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf eine bestimmte Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung.
Die Unternehmen sind nicht an ihre Realisierungsvorschläge gebunden.
Die Samtgemeinde Gartow ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt.
2) Allgemeine Rahmenbedingungen
Für das Markterkundungsverfahren sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen einzureichen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P/documents
- etwaige Anfragen sind über das elektronische Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P einzureichen,
- die Teilnehmer des Verfahrens sind nicht an Ihre Angaben und Aussagen gebunden,
- eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen,
- Unterlagensprache: Deutsch.
3) Form und Frist zur Interessenbekundung:
Interessenbekundungen sind unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (Anlage 1) per Email via [gelöscht] oder über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJ659P einzureichen.
Postalische Interessensbekundungen sind nicht zugelassen.
Die Interessenbekundung muss bis spätestens 16.11.2022, 12 Uhr eingereicht werden.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland